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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Wetterdaten vom 23. Januar bis zum 29. Januar 2023

Eichhof

202m über NN

Alh.-Niedergude

285m über NN

Niederschläge (mm)

0,6

0,8

Lufttemperatur (°C) min/max

-5,4 / 3,6

-

Bodentemperatur (°C) in 5 cm Tiefe am 29.01.

1,2

-

Pflanzenbau: Prognosen und Empfehlungen

Landwirtschaftliche Hinweise zum Erbsenanbau

Im Vergleich zur Ackerbohne haben Körnererbsen geringere Wasseransprüche; sie eignen sich auch für flachgründigere leichte - mittlere Böden. Der Hauptwasserbedarf besteht zur Blüte u. Kornfüllung. Grunddüngung: 120 kg/ha K2O, 45 kg/ha P2O5, 35 kg/ha MgO. Der Schwefelbedarf der Leguminose liegt zwischen Gerste u. Raps bei 30-40 kg. PH-Wert von 6,0 - 7,0 anstreben. Saatstärke 75 - 80 Körner/m², auf Standorten mit geringerer Wasserversorgung 60 - 65 KK/m². Unterschiedliche TKG der Sorten beachten! Für bessere Beerntbarkeit, Sorten mit ausreichender Wuchslänge u. guter Standfestigkeit wählen. Auf ebenes, möglichst steinfreies Saatbett achten. Wichtig ist ein trockenes Saatbett ohne Bodenverdichtungen (Staunässe mag die Erbse überhaupt nicht); Saattiefe mind. 4-6 cm (Vogelfraß). Anbaupausen von 6 Jahren einplanen. Empfohlene Sorten: Alvesta, Astronaute, Orchestra; zur Probe: Kameleon und Symbios. Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736

Das aktuelle Thema

Ende der Kernsperrfristen

Am 15.01 endete die Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost. Diese Düngemittel dürfen außerhalb der roten Gebiete wieder ausgebracht werden, wenn es die Bedingungen zulassen. Für alle anderen Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten, wie z. B. Gülle, endet die Sperrfrist am 31.01.2023. Darüber hinaus gilt aber ein Aufbringverbot wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren ist. Es ist auch nicht mehr möglich Nachtfröste auszunutzen, um auf tragfähigem Boden Düngemittel auszubringen. Auf bestelltem Ackerland muss die Aufbringung streifenförmig oder direkt in den Boden erfolgen. Auf unbestelltem Ackerland ist eine unverzügliche Einarbeitung vorzunehmen (innerhalb 4 Stunden.). R. Jacob FD LäRa, 066621-87-2233

Hinweis:

Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.

Zudem steht Ihnen für die landwirtschaftliche Beratung und zu Fragen zum Grundwasserschutz Herr Pfister unter der Telefonnummer 06623/933-420 zur Verfügung.