Gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. l S. 915), liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom
einschließlich
im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207, jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Auslegung wird hiermit gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 26.01.2023 vorgelegt.
Eiterfeld, 03.02.2023