der Marktgemeinde Eiterfeld
am Montag, 22. Januar 2024, um 19:30 Uhr
im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
| Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen als Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zu beschließen.
| Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 |
Der Gemeindevertretung wird mit 4 JA-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen empfohlen, den vorgelegten Entwurf des Investitionsprogramms 2023 bis 2027, Stand 15.01.2024, als Investitionsprogramm 2023 bis 2027 zu beschließen.
| Haushaltsüberschreitungen 2023 nach § 100 HGO Kenntnisgabe von Haushaltsüberschreitungen |
Die Haushaltsüberschreitungen im Jahr 2023, Stand 09.01.2024, werden zur Kenntnis genommen.
| Änderung/Ernennung Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, folgende Personen dem Direktor des Amtsgerichts Hünfeld zur Ernennung vorzuschlagen:
| a) | zum Stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für die Dauer der restlichen Amtszeit: Herrn Thomas Kohlmann, Eiterfeld |
| b) | zum Ortsgerichtsschöffen für die Dauer der restlichen Amtszeit: Herr Gerhard Wittich, Eiterfeld-Ufhausen |
| Kath. Kindergarten St. Georg Eiterfeld Abschluss eines neuen Kindergarten-Betriebsvertrags mit der Kath. Kirchengemeinde St. Georg Eiterfeld ab 01.01.2025 |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, dem vorgelegten Entwurf des Kindergarten-Betriebsvertrags zwischen der Marktgemeinde Eiterfeld und der Kath. Kirchengemeinde St. Georg Eiterfeld ab 01.01.2025 zuzustimmen.
| Änderung des Flurbereinigungsplans Treischfeld Beratung und Beschlussfassung
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Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen zu beschließen:
zu a)
Der Bewertung vom 28.12.2023 der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Einziehungsverfahren im Rahmen der Änderung des Flurbereinigungsplans Treischfeld wird entsprochen.
zu b)
Der Entwurf der Satzung über die Änderung des Flurbereinigungsplans Treischfeld incl. Lageplan wird als Satzung beschlossen.
zu c)
Der Verkauf des gemeindlichen Grundstücks in der Gemarkung Treischfeld, Flur 3, Flurstück 33/1 (Größe 794 m²) an den Antragsteller wird zu einem Verkaufspreis von 2,00 €/m² beschlossen.