In der Zeit vom
03.02.2025 bis 27.02.2025
findet eine Truppenübung der Bundeswehr statt. Von dieser Übung wird auch das Gebiet der Marktgemeinde Eiterfeld betroffen. Gemäß § 69 Bundesleistungsgesetz (BLG) wird die Durchführung der Truppenübung hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Schadensersatzansprüche, die durch die Übung entstehen, können anerkannt werden, wenn sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten (s.a. Art. 6 Abs. 4 NTS-AG) schriftlich über die Marktgemeinde Eiterfeld gemeldet werden.
Eiterfeld, 01. Februar 2025