am Montag, 20. Januar 2025, um 19:30 Uhr
im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
Es wird auf Vorschlag der Bürgermeisterin, Frau Dana Hauke, die Tagesordnung einstimmig um folgende Tagesordnungspunkte erweitert:
| Durchführung der Kommunalwahl 2026 | |
| a) | Besondere Benennung von Gemeindeteilen gemäß § 12 Absatz 4 HGO |
| b) | Aufnahme des Gemeindeteils der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin auf dem Stimmzettel für die Wahl der Gemeindevertreter gemäß § 16 Absatz 2 Ziffer 4 KWG |
| Badepark Eiterfeld; Badesaison 2025 | |
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| Festsetzung der Eintrittspreise |
| Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, im Finanzhaushalt beim Projekt Badepark Eiterfeld die Auszahlung von 1 Mio. € im Jahr 2025 zu streichen und in das Jahr 2026 zu verschieben. Gleichzeitig soll die Verpflichtungsermächtigung für den Badepark 2026 von 2,5 Mio. € auf 1 Mio. € reduziert werden.
Der Gemeindevertretung wird mit 4 JA-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen empfohlen, im Finanzhaushalt für das Projekt Baugebiet „Eisenacher Weg“, 2. Bauabschnitt, 1 Mio. € bereitzustellen.
Der Gemeindevertretung wird mit 4 JA-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen empfohlen, den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen zu beschließen.
| Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 |
Der Gemeindevertretung wird mit 3 JA-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen empfohlen, den vorgelegten Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2028, Entwurf 15.01.2025, unter der Berücksichtigung, dass die Auszahlung für den Badepark Eiterfeld für das Jahr 2025 auf 0,00 € zu setzen ist, als Investitionsprogramm 2024 bis 2028 zu beschließen.
| Haushaltsüberschreitungen 2023 und 2024 nach § 100 HGO a) Kenntnisgabe von Haushaltsüberschreitungen b) Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen |
zu a)
Die Haushaltsüberschreitungen in den Jahren 2023 und 2024, Stand 09.01.2025, werden zur Kenntnis genommen.
zu b)
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die mit „neu“ gekennzeichneten Haushaltsüberschreitungen für das Jahr 2024 (Stand: 09.01.2025) gemäß § 100 HGO bereitzustellen.
| Neufassung der Vereinbarung zum "Kegelspielradweg" |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, der neuen Vereinbarung über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Kegelspielradweg“ zuzustimmen.
Zur Herstellung des „Kegelspielradwegs“ einschließlich Sicherung des Grunderwerbs und der Akquirierung von Fördermitteln sowie der dauerhaften Unterhaltung und Bewirtschaftung der Trasse wurde in 2003 mit einer entsprechenden Vereinbarung die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Bahnradweg Hünfeld-Burghaun-Eiterfeld-Rasdorf“ von den Markgemeinden Burghaun und Eiterfeld sowie der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf als auch der Konrad-Zuse-Stadt Hünfeld und dem Landkreis Fulda gegründet.
Nach der baulichen Umsetzung und Abrechnung des „Kegelspielradwegs“ und vor dem Hintergrund des Ablaufs der Vereinbarung in 2028 soll diese auf eine neue Grundlage gestellt werden, zumal sich während der Laufzeit unterschiedliche Sachverhalte ergeben haben, die einer modifizierten Regelung bedürfen.
Als Form der Interkommunalen Zusammenarbeit soll die Kommunale Arbeitsgemeinschaft nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) beibehalten werden. Diese besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und auch keine eigenen Organe. Damit bleibt die Kommune für den Trassenbereich bzw. die Bauwerke innerhalb ihres jeweiligen Gemeindegebiets selbst verantwortlich, z. B. bezogen auf die Verkehrssicherungspflicht.
Der Landkreis Fulda scheidet aus, da Bau und Finanzierung des „Kegelspielradwegs“ abgewickelt sind. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) soll aber offen bleiben für die Aufnahme neuer Mitglieder.
Zukünftig sollen alle Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, auch für die Brückenbauwerke, gemeinsam organisiert (einschließlich Vergabe) sowie umgesetzt und nachfolgendem Beteiligungsschlüssel finanziert werden:
| Burghaun | 40,0 % | |
| Eiterfeld | 40,0 % | |
| Hünfeld | 12,5 % | (bisher 17,5 %) |
| Rasdorf | 7,5 % | (bisher 2,5 %) |
Investive Maßnahmen sind Sache der jeweiligen Standortkommune und müssen selbst finanziert werden. Mit Unterstützung aller ARGE-Mitglieder kann die Standortkommune für diese Maßnahmen aber Fördermittel beantragen (z. B. Landesprogramm Nahmobilität). Für die Brückenbauwerke ist anzumerken, dass auch grundhafte Sanierungen, die zu einer relevanten Erhöhung der Lebens-/Restnutzungsdauer führen, dem Finanzhaushalt zuzuordnen sind.
Als „Arbeitsgremium“ der ARGE fungiert der Arbeitsausschuss, der für jeweils zwei Jahre eine/n Vorsitzende/n wählt, welcher/welchem die Geschäftsleitung obliegt. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht.
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei den Mitgliedern ein Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres eingeräumt wird.
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| Durchführung der Kommunalwahl 2026 | |
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| a) | Besondere Benennung von Gemeindeteilen gemäß § 12 Absatz 4 HGO |
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| b) | Aufnahme des Gemeindeteils der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin auf dem Stimmzettel für die Wahl der Gemeindevertreter gemäß § 16 Absatz 2 Ziffer 4 KWG |
Aufgrund des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze in der zurzeit geltenden Fassung besteht die Möglichkeit, auf dem Stimmzettel zu jedem Bewerber zusätzlich den Gemeindeteil der Hauptwohnung anzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Vertretungskörperschaft mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder dies spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Wahlzeit, d. h. bis spätestens 31. März 2025 beschlossen hat.
zu a)
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die Gemeindeteile der Marktgemeinde Eiterfeld wie folgt zu benennen:
| Arzell | Großentaft | Reckrod |
| Betzenrod | Körnbach | Soisdorf |
| Buchenau | Leibolz | Treischfeld |
| Dittlofrod | Leimbach | Ufhausen |
| Eiterfeld | Mengers | Wölf |
| Giesenhain | Oberweisenborn |
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zu b)
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, zusätzlich zu jedem Bewerber/jeder Bewerberin bei der Wahl der Gemeindevertreter in 2026 den nach § 12 Satz 4 HGO benannten Gemeindeteil der Hauptwohnung auf dem Stimmzettel aufzunehmen.
| Badepark Eiterfeld; Badesaison 2025 Festsetzung der Eintrittspreise |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, dem vorliegenden Entwurf Eintrittspreise ab 2025 für den Badepark Eiterfeld zuzustimmen und die Eintrittspreise für die neue Badesaison zu beschließen.