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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 25. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digital­ausschusses der Marktgemeinde Eiterfeld

am Montag, 20. Januar 2025, um 19:30 Uhr

im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld

Es wird auf Vorschlag der Bürgermeisterin, Frau Dana Hauke, die Tagesordnung einstimmig um folgende Tagesordnungspunkte erweitert:

Durchführung der Kommunalwahl 2026

a)

Besondere Benennung von Gemeindeteilen gemäß § 12 Absatz 4 HGO

b)

Aufnahme des Gemeindeteils der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewer­berin auf dem Stimmzettel für die Wahl der Gemeindevertreter gemäß § 16 Absatz 2 Ziffer 4 KWG

Badepark Eiterfeld; Badesaison 2025

Festsetzung der Eintrittspreise

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, im Finanzhaushalt beim Projekt Badepark Eiterfeld die Auszahlung von 1 Mio. € im Jahr 2025 zu streichen und in das Jahr 2026 zu verschieben. Gleichzeitig soll die Verpflichtungsermächtigung für den Badepark 2026 von 2,5 Mio. € auf 1 Mio. € reduziert werden.

Der Gemeindevertretung wird mit 4 JA-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen empfohlen, im Finanzhaushalt für das Projekt Baugebiet „Eisenacher Weg“, 2. Bauabschnitt, 1 Mio. € bereitzustellen.

Der Gemeindevertretung wird mit 4 JA-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen empfohlen, den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen zu beschließen.

Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2024 bis 2028

Der Gemeindevertretung wird mit 3 JA-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen empfohlen, den vorgelegten Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2028, Entwurf 15.01.2025, unter der Berücksichtigung, dass die Auszahlung für den Badepark Eiterfeld für das Jahr 2025 auf 0,00 € zu setzen ist, als Investitionsprogramm 2024 bis 2028 zu beschließen.

Haushaltsüberschreitungen 2023 und 2024 nach § 100 HGO

a) Kenntnisgabe von Haushaltsüberschreitungen

b) Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

zu a)

Die Haushaltsüberschreitungen in den Jahren 2023 und 2024, Stand 09.01.2025, werden zur Kenntnis genommen.

zu b)

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die mit „neu“ gekennzeichneten Haushaltsüberschreitungen für das Jahr 2024 (Stand: 09.01.2025) gemäß § 100 HGO bereitzustellen.

Neufassung der Vereinbarung zum "Kegelspielradweg"

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, der neuen Vereinbarung über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Kegelspielradweg“ zuzustimmen.

Zur Herstellung des „Kegelspielradwegs“ einschließlich Sicherung des Grunderwerbs und der Akquirierung von Fördermitteln sowie der dauerhaften Unterhaltung und Bewirt­schaftung der Trasse wurde in 2003 mit einer entsprechenden Vereinbarung die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Bahnradweg Hünfeld-Burghaun-Eiterfeld-Rasdorf“ von den Markgemeinden Burghaun und Eiterfeld sowie der Point-Alpha-Gemeinde Ras­dorf als auch der Konrad-Zuse-Stadt Hünfeld und dem Landkreis Fulda gegründet.

Nach der baulichen Umsetzung und Abrechnung des „Kegelspielradwegs“ und vor dem Hintergrund des Ablaufs der Vereinbarung in 2028 soll diese auf eine neue Grundlage gestellt werden, zumal sich während der Laufzeit unterschiedliche Sachverhalte er­geben haben, die einer modifizierten Regelung bedürfen.

Als Form der Interkommunalen Zusammenarbeit soll die Kommunale Arbeitsgemein­schaft nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) beibehalten werden. Diese besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und auch keine eigenen Organe. Damit bleibt die Kommune für den Trassenbereich bzw. die Bauwerke inner­halb ihres jeweiligen Gemeindegebiets selbst verantwortlich, z. B. bezogen auf die Ver­kehrssicherungspflicht.

Der Landkreis Fulda scheidet aus, da Bau und Finanzierung des „Kegelspielradwegs“ abgewickelt sind. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) soll aber offen bleiben für die Auf­nahme neuer Mitglieder.

Zukünftig sollen alle Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, auch für die Brückenbauwerke, gemeinsam organisiert (einschließlich Vergabe) sowie umgesetzt und nachfolgendem Beteiligungsschlüssel finanziert werden:

Burghaun

40,0 %

Eiterfeld

40,0 %

Hünfeld

12,5 %

(bisher 17,5 %)

Rasdorf

7,5 %

(bisher 2,5 %)

Investive Maßnahmen sind Sache der jeweiligen Standortkommune und müssen selbst finanziert werden. Mit Unterstützung aller ARGE-Mitglieder kann die Standortkommune für diese Maßnahmen aber Fördermittel beantragen (z. B. Landesprogramm Nahmobili­tät). Für die Brückenbauwerke ist anzumerken, dass auch grundhafte Sanierungen, die zu einer relevanten Erhöhung der Lebens-/Restnutzungsdauer führen, dem Finanz­haushalt zuzuordnen sind.

Als „Arbeitsgremium“ der ARGE fungiert der Arbeitsausschuss, der für jeweils zwei Jahre eine/n Vorsitzende/n wählt, welcher/welchem die Geschäftsleitung obliegt. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht.

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei den Mitgliedern ein Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres eingeräumt wird.

Durchführung der Kommunalwahl 2026

a)

Besondere Benennung von Gemeindeteilen gemäß § 12 Absatz 4 HGO

b)

Aufnahme des Gemeindeteils der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin auf dem Stimmzettel für die Wahl der Gemeindevertreter gemäß § 16 Absatz 2 Ziffer 4 KWG

Aufgrund des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze in der zurzeit geltenden Fassung besteht die Möglichkeit, auf dem Stimmzettel zu jedem Bewerber zusätzlich den Gemeindeteil der Hauptwohnung anzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Vertretungskörperschaft mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder dies spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Wahlzeit, d. h. bis spätestens 31. März 2025 beschlossen hat.

zu a)

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die Gemeindeteile der Markt­gemeinde Eiterfeld wie folgt zu benennen:

Arzell

Großentaft

Reckrod

Betzenrod

Körnbach

Soisdorf

Buchenau

Leibolz

Treischfeld

Dittlofrod

Leimbach

Ufhausen

Eiterfeld

Mengers

Wölf

Giesenhain

Oberweisenborn

zu b)

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, zusätzlich zu jedem Bewerber/jeder Bewerberin bei der Wahl der Gemeindevertreter in 2026 den nach § 12 Satz 4 HGO benannten Gemeindeteil der Hauptwohnung auf dem Stimmzettel aufzunehmen.

Badepark Eiterfeld; Badesaison 2025

Festsetzung der Eintrittspreise

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, dem vorliegenden Entwurf Ein­trittspreise ab 2025 für den Badepark Eiterfeld zuzustimmen und die Eintrittspreise für die neue Badesaison zu beschließen.