am Dienstag, 21. Januar 2025, um 19:30 Uhr
im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
| Neufassung der Vereinbarung zum "Kegelspielradweg" |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, der neuen Vereinbarung über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Kegelspielradweg“ zuzustimmen.
Zur Herstellung des „Kegelspielradwegs“ einschließlich Sicherung des Grunderwerbs und der Akquirierung von Fördermitteln sowie der dauerhaften Unterhaltung und Bewirtschaftung der Trasse wurde in 2003 mit einer entsprechenden Vereinbarung die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Bahnradweg Hünfeld-Burghaun-Eiterfeld-Rasdorf“ von den Markgemeinden Burghaun und Eiterfeld sowie der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf als auch der Konrad-Zuse-Stadt Hünfeld und dem Landkreis Fulda gegründet.
Nach der baulichen Umsetzung und Abrechnung des „Kegelspielradwegs“ und vor dem Hintergrund des Ablaufs der Vereinbarung in 2028 soll diese auf eine neue Grundlage gestellt werden, zumal sich während der Laufzeit unterschiedliche Sachverhalte ergeben haben, die einer modifizierten Regelung bedürfen.
Als Form der Interkommunalen Zusammenarbeit soll die Kommunale Arbeitsgemeinschaft nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) beibehalten werden. Diese besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und auch keine eigenen Organe. Damit bleibt die Kommune für den Trassenbereich bzw. die Bauwerke innerhalb ihres jeweiligen Gemeindegebiets selbst verantwortlich, z. B. bezogen auf die Verkehrssicherungspflicht.
Der Landkreis Fulda scheidet aus, da Bau und Finanzierung des „Kegelspielradwegs“ abgewickelt sind. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) soll aber offen bleiben für die Aufnahme neuer Mitglieder.
Zukünftig sollen alle Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, auch für die Brückenbauwerke, gemeinsam organisiert (einschließlich Vergabe) sowie umgesetzt und nach folgendem Beteiligungsschlüssel finanziert werden:
| Burghaun | 40,0 % | |
| Eiterfeld | 40,0 % | |
| Hünfeld | 12,5 % | (bisher 17,5 %) |
| Rasdorf | 7,5 % | (bisher 2,5 %) |
Investive Maßnahmen sind Sache der jeweiligen Standortkommune und müssen selbst finanziert werden. Mit Unterstützung aller ARGE-Mitglieder kann die Standortkommune für diese Maßnahmen aber Fördermittel beantragen (z. B. Landesprogramm Nahmobilität). Für die Brückenbauwerke ist anzumerken, dass auch grundhafte Sanierungen, die zu einer relevanten Erhöhung der Lebens-/Restnutzungsdauer führen, dem Finanzhaushalt zuzuordnen sind.
Als „Arbeitsgremium“ der ARGE fungiert der Arbeitsausschuss, der für jeweils zwei Jahre eine/n Vorsitzende/n wählt, welcher/welchem die Geschäftsleitung obliegt. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht.
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei den Mitgliedern ein Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres eingeräumt wird.
| Badepark Eiterfeld, Sanierung und Modernisierung des Schwimmbads Bekanntgabe zum Sachstand der Planung |
Die Sachstandsinformation der Planung zur Sanierung und Modernisierung des Schwimmbades wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Es wird einstimmig beschlossen, dass der Gemeindevorstand eine neue Konzeptstudie unter der Berücksichtigung von notwendigen Maßnahmen (z. B. Technik) sowie der nachfolgenden Empfehlungen der gemeinsamen Beratungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und der „Baukommission“ beauftragt:
| 1. | Die vorhandene Großrutsche wird nicht verändert. Dadurch muss kein neues Rutschenlandebecken gebaut werden, die Brücke für den Schwimmmeister bleibt erhalten, der Weg zum Anfang der Rutsche ist kürzer und der Bestandsschutz für die Rutsche bleibt erhalten. |
| 2. | Die Beckenauskleidung soll anstatt in Edelstahl in Folie erfolgen. Dadurch kann u. a. die Form des Beckens beibehalten werden. |
| 3. | Das Kinderbecken soll als Fertigbauteil mit zwei Ebenen und einer verbindenden Rutsche sowie weiteren Ausstattungsmerkmalen (interaktive Spielmöglichkeiten) erstellt werden. Der vorgesehene Standort ist zu weit weg und sollte näher an das Mehrzweckbecken platziert werden. |
| 4. | Die Technik ist im notwendigen Maße zu erneuern und zu optimieren. |
| 5. | Der barrierefreie Zugang zum Badepark ist zu optimieren. Neben baulichen Veränderungen kann hier auch ein automatisches Kassensystem den Zugang erleichtern. |
| 6. | Die sanitären Anlagen müssen erneuert werden (evtl. auch über eine Instandsetzungsmaßnahme und nicht über die investive Maßnahme). |
Zur weiteren Information wird die baufachliche Stellungnahme des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen dem Protokoll beigefügt.