Titel Logo
Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

12. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde Eiterfeld

hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 12. Flächennutzungsplan-Änderung „Erweiterung Kalkkiesabbau, Am Herrenberg“ Gemarkung Leimbach

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in ihrer Sitzung am 14.09.2023 den Feststellungsbeschluss über die 12. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Am Herrenberg“ gefasst und die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu gebilligt.

Mit Schreiben vom 23.11.2023 (GZ: RPKS-21-61 a 1207/1-2023/1) hat das Regierungspräsidium Kassel die von der Gemeindevertretung am 14.09.2023 beschlossene 12. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 6 (1) BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 12. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Am Herrenberg“ wirksam.

Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die geplante Erweiterung der Betriebsstätte zum Kalkkiesabbau „Am Herrenberg“. Da der Materialvorrat des genehmigten Abbaus spätestens im Jahr 2023 erschöpft sein wird und sich aufgrund der hohen Nachfrage weiterhin ein starker Bedarf abzeichnet, soll der Bereich für den Kalkkiesabbau erweitert werden. Ziel und Zweck der FNP-Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung. Der Geltungsbereich beinhaltet jeweils die südlichen Teilbereiche der Flurstücke 1, 2 und 3 der Flur 10 in der Gemarkung Leimbach. Lage und Abgrenzung des Plangebiets sind auch aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha, wodurch der Steinbruch eine Gesamtgröße von 2,9 ha erreicht und somit als raumbedeutsames Vorhaben eingestuft wird. Die mit der Änderung einhergehende Abweichung vom Regionalplan Nordhessen wurde durch den Zentralausschuss der Regionalversammlung Nordhessen in seiner Sitzung vom 24.02.2023 zugelassen.

Einsichtnahme und Hinweise

Die Planunterlagen zu dem oben genannten Bauleitplanverfahren mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) BauGB werden ab sofort im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Straße 2, Ebene 3, Zimmer 306 während der allgemeinen Dienststunden für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Die Planunterlagen können auch über die Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld unter https://www.eiterfeld.de/rathaus/satzungen/index.html eingesehen werden.

Gem. § 215 (1) BauGB werden

1.

eine nach § 214 (1) S. 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 (3) S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Marktgemeinde Eiterfeld unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Eiterfeld, 15.12.2023

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld

gez. Scheich
Bürgermeister