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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026

Gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom

15.12.2025 - 19.12.2025

und vom

22.12.2025 - 23.12.2025

einschließlich im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207 sowie im Bürgerbüro, jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Auslegung wird hiermit gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 04.12.2025 vorgelegt.

Eiterfeld, 12.12.2025

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Hauke
Bürgermeisterin