Gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom
15.12.2025 - 19.12.2025
und vom
22.12.2025 - 23.12.2025
einschließlich im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207 sowie im Bürgerbüro, jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Auslegung wird hiermit gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 04.12.2025 vorgelegt.
Eiterfeld, 12.12.2025