am Dienstag, 12. Dezember 2023, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
| Beratung und Beschlussfassung über die Geltendmachung eines Rückübertragungsanspruchs bzw. die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags für den Bauplatz "Reckröder Straße 5" im Ortsteil Eiterfeld |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
Der Rückübertragungsanspruch für den Bauplatz „Reckröder Straße 5“ im Ortsteil Eiterfeld ist gegenüber der bisherigen Eigentümerschaft geltend zu machen.
Der Gemeindevorstand hat die Schritte zur Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags abschließend vorzunehmen.