Hier:
| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB)
Die Gemeindevertretung hat am 25.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Kalkofen“ im Ortsteil Soisdorf beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 2 ff BauGB mit Umweltprüfung und Umweltbericht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines in Soisdorf ansässigen Handwerksbetriebes sowie weiterer Wohnraum geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nördlich der Erschließungsstraße „Am Kalkofen“ und umfasst eine ca. 1.500 m² große Teilfläche des Flurstückes 35 der Flur 4 in der Gemarkung Soisdorf. Lage und Abgrenzung des Bebauungsplanes sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung hat am 25.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Kalkofen“ im Ortsteil Soisdorf beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 2 ff BauGB mit Umweltprüfung und Umweltbericht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines in Soisdorf ansässigen Handwerksbetriebes sowie weiterer Wohnraum geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nördlich der Erschließungsstraße „Am Kalkofen“ und umfasst eine ca. 1.500 m² große Teilfläche des Flurstückes 35 der Flur 4 in der Gemarkung Soisdorf. Lage und Abgrenzung des Bebauungsplanes sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltprüfung und Umweltbericht liegt in der
Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 26.01.2024
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Straße 2, Zimmer 306 während der allgemeinen Dienststunden jeweils
| Montag | von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 – 12:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 – 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes.
Die Planunterlagen können über die Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld unter:
www.eiterfeld.de - Amtliches aus Eiterfeld - aktuelle Bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de/Gemeinden von A-Z eingesehen werden.
Während der genannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld abgegeben werden.
Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes können von jedermann an den Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld auch per E-Mail an marktgemeinde@eiterfeld.de oder per Telefax an die Fax-Nr. 06672-9299-11 jeweils unter vollständiger Angabe von Name, Anschrift und des Datums abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf einem anderen der genannten Wege abgegeben werden.
Eiterfeld, den 22.12.2023