Gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom
06.01.2025 - 10.01.2025
und vom
13.01.2025 - 14.01.2025
einschließlich
im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207, jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Auslegung wird hiermit gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 13.12.2024 vorgelegt.
Eiterfeld, 20.12.2024