Gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung geben wir nachstehend die Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2023 einschl. der erteilten Genehmigungen öffentlich bekannt.
Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom
06.01.2025 - 10.01.2025
und vom
13.01.2025 - 14.01.2025
einschließlich, im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207 (Ebene 2), jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung öffentlich ausliegt.
Eiterfeld, 20.12.2024
1. Haushaltssatzung 2024
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 25.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird | |||
| im Ergebnishaushalt | |||
|
| im ordentlichen Ergebnis | ||
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 20.225.465 | EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
21.670.607 |
EUR |
|
| mit einem Saldo von | -1.445.142 | EUR |
|
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 | EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
0 |
EUR |
|
| mit einem Saldo von |
| EUR |
|
| mit einem Fehlbedarf von | -1.445.142 | EUR |
| im Finanzhaushalt | |||
|
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
-183.687 |
EUR |
|
| und dem Gesamtbetrag der | ||
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.415.000 | EUR |
|
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.153.399 | EUR |
|
| mit einem Saldo von | -1.737.799 | EUR |
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.737.799 | EUR |
|
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 465.254 | EUR |
|
| mit einem Saldo von | 2.203.053 | EUR |
|
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von |
281.567 |
EUR |
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.737.799 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.680.000 EUR festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf |
332 v.H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 365 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 375 v.H. | |
§6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am
beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 Abs. 1 HGO gelten
| a) | im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes |
| b) | im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Planansatzes, |
als unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO.
In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.
Eiterfeld, den 25.01.2024
Der Landrat des Landkreises Fulda
als Behörde der Landesverwaltung
Fulda, 03.12.2024
G E N E H M I G U N G
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1.
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von 1.737.799,00 Euro (in Worten: "eine Million siebenhundertsiebenunddreißigtausendsiebenhundertneunundneunzig Euro")
Der in § 2 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehene Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 3.000.000,-- Euro wurde auf 1.737.799,-- Euro reduziert. Die Begründung ist der Haushaltsverfügung zu entnehmen.
2.
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.680.000,-- Euro (in Worten: "vier Millionen sechshundertachtzigtausend Euro")
3.
in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der
Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000,-- Euro (in Worten: "eine Million Euro")