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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2024 einschl. der erteilten Genehmigungen sowie Auslegung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024

Gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung geben wir nachstehend die Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2023 einschl. der erteilten Genehmigungen öffentlich bekannt.

Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom

06.01.2025 - 10.01.2025

und vom

13.01.2025 - 14.01.2025

einschließlich, im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207 (Ebene 2), jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung öffentlich ausliegt.

Eiterfeld, 20.12.2024

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Hauke
Bürgermeisterin

1. Haushaltssatzung 2024

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 25.01.2024 folgende Haushalts­satzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.737.799 EUR festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.680.000 EUR festgesetzt.

§4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

332 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

375 v.H.

§6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am

beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 Abs. 1 HGO gelten

a)

im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes

b)

im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Planansatzes,

als unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO.

In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

Eiterfeld, den 25.01.2024

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Scheich
Bürgermeister

Der Landrat des Landkreises Fulda

als Behörde der Landesverwaltung

Fulda, 03.12.2024

G E N E H M I G U N G

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von 1.737.799,00 Euro (in Worten: "eine Million siebenhundertsiebenunddreißigtausendsiebenhundertneunundneunzig Euro")

Der in § 2 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehene Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 3.000.000,-- Euro wurde auf 1.737.799,-- Euro reduziert. Die Begründung ist der Haushaltsverfügung zu entnehmen.

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.680.000,-- Euro (in Worten: "vier Millionen sechshundertachtzigtausend Euro")

3.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der

Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000,-- Euro (in Worten: "eine Million Euro")

In Vertretung
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter