Die Marktgemeinde Eiterfeld fördert befristet bis 31.12.2027 die Inanspruchnahme von Tagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter) auf freiwilliger Basis.
Gefördert werden ab dem 01.01.2026 grundsätzlich Kinder von anspruchsberechtigten Personen nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG).
Anspruchsberechtigte Personen nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz sind:
Erziehungsberechtigte,
- die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
- sich in einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder
- an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen (SGB VIII).
Weiterhin gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1 Jahr. In der Kindertages-pflege wird dieser Anspruch derzeit auf max. 20 Betreuungsstunden pro Woche begrenzt.
Förderberechtigte Personen im Rahmen der „Förderung der Marktgemeinde Eiterfeld zur Betreuung durch Tagespflegepersonen“ sind:
- Personen, die grundsätzlich ihren ersten Wohnsitz in der Marktgemeinde Eiterfeld haben
Gefördert wird ausschließlich die Inanspruchnahme von Tagespflegepersonen, die in der Fachstelle für Tagespflege beim Landkreis Fulda zugelassen sind und somit über eine entsprechende Qualifikation verfügen.
Höhe der Förderung
Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch die Zahlung der Förderung i. H. von 2,00 € pro
Betreuungsstunde an qualifizierte Kindertagespflegepersonen und 2,20 € pro Stunde an qualifizierte Kindertagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung für die Inanspruchnahme von bis zu 30 Stunden pro Woche. In den sogenannten Randzeiten
(05.00 - 07.00 Uhr und 17.00 - 22.00 Uhr) zusätzlich 1,20 € pro Stunde.
Höhe der Vergütung
Als Vergütung erhält die qualifizierte Kindertagespflegeperson eine laufende Geldleistung als monatlicher Pauschalbetrag (Grundlage: § 1 der Satzung des Landkreises Fulda über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege).
Umsetzung der Förderung
Die Förderung setzt einen Antrag der Eltern bzw. Sorgeberechtigten beim Landkreis Fulda, Fachdienst Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt (Fachstelle für Kindertagespflege) voraus. Die Auszahlung des Zuschusses der Marktgemeinde Eiterfeld erfolgt zusammen mit der Geldleistung des Landkreises Fulda durch die Fachstelle für Kindertagespflege.
Als Ansprechpartner für Auskünfte steht die Fachstelle für Kindertagespflege beim Landkreis Fulda, Frau Kerstin Hohmann, Telefon 0661-6006-9528 und Frau Katrin Kister, Telefon 0661-6006-9480, Email: tagespflege@landkreis-fulda.de zur Verfügung. Diese ist auch zuständig für die Beratung bezogen auf konkrete Fragen von Eltern bzw. Alleinerziehenden hinsichtlich der Qualifizierung und sonstigen fachlichen Hinweisen zu den Tagespflegepersonen.