Die 1. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2023 ist am
15. Februar 2023 fällig.
Sofern kein Bankeinzug bzw. Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit aufgefordert, die fällige Rate spätestens bis zum 15. Februar 2023 auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld zu überweisen.
Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.
| Eiterfeld, 06.02.2023 | Gemeindekasse Eiterfeldgez. Höcker(stellv. Kassenverwalter) |