am Donnerstag, 25. Januar 2024, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
| Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 |
Auf Grund der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 22.01.2024, TOP 1, wird der vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen, Stand 15.01.2024, einstimmig als Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
| Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 |
Auf Grund der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 22.01.2024, TOP 2, wird der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2023 bis 2027, Stand 15.01.2024, einstimmig als Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 beschlossen.
| Haushaltsüberschreitungen 2023 nach § 100 HGO Kenntnisgabe von Haushaltsüberschreitungen |
Die Haushaltsüberschreitungen im Jahr 2023, Stand 09.01.2023, werden zur Kenntnis genommen.
| Änderung/Ernennung Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher |
Es wird einstimmig beschlossen, folgende Personen dem Direktor des Amtsgerichts Hünfeld zur Ernennung vorzuschlagen:
| a) | zum Stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für die Dauer der restlichen Amtszeit: Herrn Thomas Kohlmann, Eiterfeld |
| b) | zum Ortsgerichtsschöffen für die Dauer der restlichen Amtszeit: Herr Gerhard Wittich, Eiterfeld-Ufhausen |
| Kath. Kindergarten St. Georg Eiterfeld Abschluss eines neuen Kindergarten-Betriebsvertrags mit der Kath. Kirchengemeinde St. Georg Eiterfeld ab 01.01.2025 |
Auf Grund der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 22.01.2024, TOP 5, wird dem vorgelegten Entwurf des Kindergarten-Betriebsvertrags zwischen der Marktgemeinde Eiterfeld und der Kath. Kirchengemeinde St. Georg Eiterfeld ab 01.01.2025 einstimmig zugestimmt.
| Änderung des Flurbereinigungsplans Treischfeld Beratung und Beschlussfassung
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Es wird einstimmig beschlossen:
zu a)
Der Bewertung vom 28.12.2023 der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Einziehungsverfahren im Rahmen der Änderung des Flurbereinigungsplans Treischfeld wird entsprochen.
zu b)
Der Entwurf der Satzung über die Änderung des Flurbereinigungsplans Treischfeld incl. Lageplan wird als Satzung beschlossen.
zu c)
Der Verkauf des gemeindlichen Grundstücks in der Gemarkung Treischfeld, Flur 3, Flurstück 33/1 (Größe 794 m²) an den Antragsteller wird zu einem Verkaufspreis von 2,00 €/m² beschlossen.
| Bekanntgaben des Bürgermeisters in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Januar 2024 |
Abschluss eines Erdgasliefervertrags für sieben gemeindliche Einrichtungen |
Der Gemeindevorstand hat im Dezember 2023 einen neuen Erdgasliefervertrag beschlossen. Nachdem die Erdgaspreise gegen Ende des Jahres 2023 gefallen sind, hat der Gemeindevorstand einen Liefervertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren bis zum 31.12.2026 beim günstigsten Bieter abgeschlossen. Somit besteht für die nächsten 36 Monate Kalkulationssicherheit bei einer Gesamtliefermenge von rund 650.000 kWh.
Anerkennung Zuwendungsbescheid „Klimaangepasstes Waldmanagement“ |
Die erste Zuwendung für das Jahr 2023 in Höhe von rund 9.000 € wurde von der zuständigen Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. bewilligt. Die Zuwendung erfolgt aus dem Sondervermögen "Klima- und Transformationsfonds" im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. stellt jährlich eine neu zu bewilligende Förderung für den Zeitraum vom 01.11.2023 bis zum 31.10.2043 unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in Aussicht. Unter Berücksichtigung des Haushaltsvorbehalts könnte die Zuwendung für die gesamte Bindefrist auf Basis der aktuell gültigen Fassung der Förderrichtlinie insgesamt bis zu 566.760,50 € betragen. In diesem Zusammenhang ist eine Fläche für die natürliche Waldentwicklung von aktuell 27,46 ha auszuweisen.
3. | Konsultation zum Entwurf des Umweltberichts 2023 bis 2037/2045, Gleichstrom-Erdverkabelungen DC 41 und DC 42 |
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 den vorgeschlagenen Präferenzraum, der über das Gemeindegebiet Eiterfeld verläuft, ausdrücklich und entschieden abgelehnt. Als Begründung wurde u. a. auf die erheblichen Vorbelastungen von Versorgungsanlagen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Eiterfeld hingewiesen (Überbündelungsverbot). Darüber hinaus wurde ausführlich auf weitere Raumwiderstände hingewiesen.
4. | Höchstspannungsleitung Fulda-Main-Leitung (Vorhaben Nummer 17, Abschnitt A, Mecklar-Dipperz) |
Am 28.12.2023 hat die Bundesnetzagentur einen 1.000 m breiten Korridor zwischen den beiden Umspannwerken Mecklar und Dipperz verbindlich festgelegt, innerhalb dessen TenneT nun den verträglichsten Verlauf der Leitung finden soll. Davon ist auch das Gebiet der Marktgemeinde Eiterfeld betroffen. TenneT hat als Vorhabensträger am 09.01.2024 bei der Bundesnetzagentur den Antrag auf Planfeststellung nach § 19 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) gestellt.
Teil dieser Unterlagen ist auch eine erste Grobtrassierung. Diese stellt einen ersten Vorschlag für den späteren grundstücksgenauen Verlauf der Fulda-Main-Leitung dar. Aktuell finden von TenneT Informationsveranstaltungen, die so genannten Eigentümerdialoge, vor Ort statt (zuletzt im Bürgerhaus Eiterfeld am 24.01.2024). Weitere Informationen auch unter www.fulda-main-leitung.de.
5. | Erweiterung Umspannwerk Eiterfeld und Anschluss Verdichterstation Reckrod |
Die OsthessenNetz GmbH plant die Verlegung von zwei Kabeltrassen mit je drei 20-kV-Kabelsystemen vom Umspannwerk Eiterfeld/Arzell zur Verdichterstation Reckrod.
Die wasserrechtliche Zulassung und die naturschutzrechtliche Erklärung zur Unbedenklichkeit liegen dem Antragsteller vor. Der Bau der Kabeltrasse soll in den nächsten Monaten erfolgen.
Wegen der Verdichterstation und der weiteren Windkraftplanung soll auch das Umspannwerk Eiterfeld/Arzell baulich erweitert werden.
6. | Badepark Eiterfeld, Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm |
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 den Zuwendungsbescheid aus dem SWIM-Programm vom Land Hessen in Höhe von 827.000 € anerkannt. Die Gesamtkosten betragen rund 4,4 Mio. €. Die Umsetzung der Maßnahme ist in den Jahren 2024 und 2025 vorgesehen.
7. | Neubau einer Mobilfunkanlage in der Gemarkung Großentaft |
Nach Aussage der Deutschen Funkturm verlegt die Telekom die Glasfaserleitung zum Mobilfunkmast an der Turnhalle in Großentaft. Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich im März/April 2024.
8. | Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens „Keine Asyl-Container in Eiterfeld“ |
Es ist kein Antrag in der Marktgemeinde Eiterfeld innerhalb der gesetzlichen Frist von acht Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses, d. h. bis 12.01.2024, eingegangen.