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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Aufforderung

zur Zahlung von Steuern und Abgaben

für das 1. Quartal 2025

Die 1. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2025 ist am 15. Februar 2025 fällig.

Sofern kein Bankeinzug bzw. Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit aufgefordert, die fällige Rate spätestens bis zum 15. Februar 2025 auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld zu überweisen.

Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.

Eiterfeld, 03.02.2025

Gemeindekasse Eiterfeld

gez. Oss

(Kassenverwalter)