Sofern diese Zahlungen bis dahin nicht geleistet wurden oder ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankeinzug nicht erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen aufgefordert, unverzüglich die fällige Rate auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld einzuzahlen oder zu überweisen.
Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.
Die Mahnung der Rückstände mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen beginnt am 01.03.2023. Die aus einer Mahnung entstehenden Nebenforderungen werden vorrangig ausgebucht.
Eiterfeld, den 06. Februar 2023