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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Aufforderung zur Zahlung von Steuern und Abgaben

für das 1. Quartal 2023

Die 1. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2023 ist am 15. Februar 2023 fällig.

Sofern diese Zahlungen bis dahin nicht geleistet wurden oder ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankeinzug nicht erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen aufgefordert, unverzüglich die fällige Rate auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld einzuzahlen oder zu überweisen.

Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.

Die Mahnung der Rückstände mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen beginnt am 01.03.2023. Die aus einer Mahnung entstehenden Nebenforderungen werden vorrangig ausgebucht.

Eiterfeld, den 06. Februar 2023

Gemeindekasse Eiterfeld
gez. Höcker (stellv. Kassenverwalter)