Gemäß den Richtlinien für die Ehrung von Sportlern und sonstigen hervorragenden kulturellen Leistungen von Vereinen und Einzelpersonen durch die Marktgemeinde Eiterfeld bitten wir, für die Ehrung in 2023 die Vorschläge mit ausreichender Begründung schriftlich bis zum 01.03.2023 beim Haupt- und Ordnungsamt der Marktgemeinde Eiterfeld einzureichen.
Auszug aus den Richtlinien für die Ehrung von Sportlern und sonstigen hervorragenden kulturellen Leistungen von Vereinen und Einzelpersonen durch die Marktgemeinde Eiterfeld
§ 1
Art der Ehrungen
Ehrungen sollen ausgesprochen werden für
| a) | die Teilnahme an internationalen Meisterschaften |
| b) | die Teilnahme an deutschen Meisterschaften |
| c) | die Teilnahme an Landesmeisterschaften |
| d) | die Erreichung von Gaumeisterschaften |
Diese Leistungen gelten im sportlichen sowie im kulturellen Bereich. Für die Ehrung von Landesmeistern ist Voraussetzung, dass die jeweilige Person bzw. die jeweilige Gruppe unter die drei Bestplatzierten gelangt und dass diese Person entweder Mitglied in einem Eiterfelder Verein ist oder ein Eiterfelder Bürger sein muss. Bei den Gruppen und Vereinen sollen nur Ortsansässige geehrt werden.
Die Ehrungen erstrecken sich auch auf die Schulen in der Marktgemeinde Eiterfeld (z. B. für den Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“).