Die 1. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2025 ist am 15. Februar 2025 fällig.
Sofern diese Zahlungen bis dahin nicht geleistet wurden oder ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankeinzug nicht erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen aufgefordert, unverzüglich die fällige Rate auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld einzuzahlen oder zu überweisen.
Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.
Die Mahnung der Rückstände mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen beginnt am 03.03.2025. Die aus einer Mahnung entstehenden Nebenforderungen werden vorrangig ausgebucht.
Eiterfeld, den 10. Februar 2025
Gemeindekasse Eiterfeld
gez. Oss — (Kassenverwalter)