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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 26. Sitzung der Gemeindevertretung der Markt­gemeinde Eiterfeld

am Donnerstag, 23. Januar 2025, um 19:30 Uhr

im Sitzungssaal des Amts­gerichtsgebäudes in Eiterfeld

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt beraten und beschlossen:

Antrag der FWG-Fraktion und SPD-Fraktion im Haushalt 2025 die Mittel in Höhe von 1 Mio. € für die Sanierung des Badeparks zu streichen und im Haushalt 2026 einzu­planen sowie die Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 für den Badepark auf 1 Mio. € zu reduzieren

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Antrag der FWG-Fraktion und SPD-Fraktion auf Bereitstellung von 1 Mio. € für die Realisierung des 2. Bauabschnitts des Baugebiets „Östlich Eisenacher Weg“ im Haus­halt 2025

Dem Antrag wird mit 15 JA-Stimmen, 13 NEIN-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen zuge­stimmt.

Antrag der FWG-Fraktion und SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Sperrvermerks auf dem Produktsachkonto 12610.08100000.000781 Fuhrpark Feuerwehr in Höhe von 70.000,00 €

Dem Antrag wird mit 15 JA-Stimmen, 14 NEIN-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung zuge­stimmt.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Einrichtung eines Fonds für Extremwetterereignisse, der schnelle Hilfe bei Schäden ermöglicht und so die Hand­lungsfähigkeit der Gemeinde sichert, es sollen jährlich mindestens 100.000,00 € ange­spart werden

Der Antrag wird mit 2 JA-Stimmen, 13 NEIN-Stimmen bei 15 Stimmenthaltungen abge­lehnt.

Auf Grund der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 20.01.2025, TOP 1, wird der vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen als Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit 15 JA-Stimmen, 13 NEIN-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2024 bis 2028

Das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 wurde wie folgt beraten und beschlossen:

Antrag der FWG-Fraktion und SPD-Fraktion

a)

Im Investitionsprogramm soll im Jahr 2026 zusätzlich 500.000,00 € für erste Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet „Oberhalb Lerchenweg“ im Ortsteil Großentaft bereitgestellt werden. Im Jahr 2027 soll im Gegenzug dafür 500.000,00 € für dieses Baugebiet herausgenommen werden.

Dem Antrag wird mit 14 JA-Stimmen, 13 NEIN-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen zugestimmt.

b)

Im Jahr 2027 werden 50.000,00 € für Planungskosten zur Erschließung des Bau­gebiets „Über der Kirche II“ im Ortsteil Ufhausen bereitgestellt.

Dem Antrag wird mit 14 JA-Stimmen, 11 NEIN-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen zugestimmt.

Der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 20.01.2025, TOP 2, den Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2024 bis 2028, Stand 15.01.2025, als Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 zu beschließen, wird nicht zugestimmt und das Investitionsprogramm mit 14 JA-Stimmen bei 15 NEIN-Stimmen abgelehnt.

Haushaltsüberschreitungen 2023 und 2024 nach § 100 HGO

a)

Kenntnisgabe von Haushaltsüberschreitungen

b)

Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

zu a)

Die Haushaltsüberschreitungen im Jahr 2023 und 2024, Stand 09.01.2025, werden zur Kenntnis genommen.

zu b)

Es wird einstimmig beschlossen, die mit „neu“ gekennzeichneten Haushaltsüberschrei­tungen (Stand: 09.01.2025) für das Jahr 2024 gemäß § 100 HGO bereitzustellen.

Wahl der Vertreterin für die Verbandsversammlungen der folgenden Verbände

a)

ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum (KGRZ) Hessen

b)

Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda

zu a)

Als Vertreterin in der Verbandsversammlung der ekom21 – Kommunales Gebiets­rechentretrum (KGRZ) Hessen wird die Bürgermeisterin Frau Dana Hauke einstimmig gewählt.

zu b)

Als Vertreterin in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda wird die Bürgermeisterin Frau Dana Hauke einstimmig gewählt.

Bezüglich der Besetzung der Stellvertretung der beiden vorgenannten Verbände bleibt es bei der Festlegung laut Beschluss vom 22.04.2021.

Neufassung der Vereinbarung zum "Kegelspielradweg"

Es wird einstimmig beschlossen, der neuen Vereinbarung über die Bildung der Kommu­nalen Arbeitsgemeinschaft „Kegelspielradweg“ zuzustimmen.

Zur Herstellung des „Kegelspielradwegs“ einschließlich Sicherung des Grunderwerbs und der Akquirierung von Fördermitteln sowie der dauerhaften Unterhaltung und Bewirt­schaftung der Trasse wurde in 2003 mit einer entsprechenden Vereinbarung die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Bahnradweg Hünfeld-Burghaun-Eiterfeld-Rasdorf“ von den Markgemeinden Burghaun und Eiterfeld sowie der Point-Alpha-Gemeinde Ras­dorf als auch der Konrad-Zuse-Stadt Hünfeld und dem Landkreis Fulda gegründet.

Nach der baulichen Umsetzung und Abrechnung des „Kegelspielradwegs“ und vor dem Hintergrund des Ablaufs der Vereinbarung in 2028 soll diese auf eine neue Grundlage gestellt werden, zumal sich während der Laufzeit unterschiedliche Sachverhalte ergeben haben, die einer modifizierten Regelung bedürfen.

Als Form der Interkommunalen Zusammenarbeit soll die Kommunale Arbeitsgemein­schaft nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) beibehalten werden. Diese besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und auch keine eigenen Organe. Damit bleibt die Kommune für den Trassenbereich bzw. die Bauwerke inner­halb ihres jeweiligen Gemeindegebiets selbst verantwortlich, z. B. bezogen auf die Ver­kehrssicherungspflicht.

Der Landkreis Fulda scheidet aus, da Bau und Finanzierung des „Kegelspielradwegs“ abgewickelt sind. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) soll aber offen bleiben für die Auf­nahme neuer Mitglieder.

Zukünftig sollen alle Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, auch für die Brückenbauwerke, gemeinsam organisiert (einschließlich Vergabe) sowie umgesetzt und nach folgendem Beteiligungsschlüssel finanziert werden:

Burghaun

40,0 %

Eiterfeld

40,0 %

Hünfeld

12,5 %

(bisher 17,5 %)

Rasdorf

7,5 %

(bisher 2,5 %)

Investive Maßnahmen sind Sache der jeweiligen Standortkommune und müssen selbst finanziert werden. Mit Unterstützung aller ARGE-Mitglieder kann die Standortkommune für diese Maßnahmen aber Fördermittel beantragen (z. B. Landesprogramm Nahmobili­tät). Für die Brückenbauwerke ist anzumerken, dass auch grundhafte Sanierungen, die zu einer relevanten Erhöhung der Lebens-/Restnutzungsdauer führen, dem Finanz­haushalt zuzuordnen sind.

Als „Arbeitsgremium“ der ARGE fungiert der Arbeitsausschuss, der für jeweils zwei Jahre eine/n Vorsitzende/n wählt, welcher/welchem die Geschäftsleitung obliegt. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht.

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei den Mitgliedern ein Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres eingeräumt wird.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.10.2024

Prüfung Anlage von Teichen und Tümpeln im Gemeindewald

Zu oben genanntem Antrag nimmt die Gemeindevertretung Folgendes zur Kenntnis:

Die natürliche Regenrückhaltung ist dauerhafter Teil der Bewirtschaftung im Gemeinde­wald durch HessenForst. Die Wasserrückhaltung im Wald ist u. a. auch Pflichtbestand­teil des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (Förderung: 53.000,00 €).

Bei der Anlage bzw. Instandsetzung von Forstwegen wird darauf geachtet, dass das Niederschlagswasser durch entsprechende Profilierung des Wegs in den Waldbestand geführt wird.

Nur an wenigen Orten haben wir es mit Grabensystemen zu tun. Dort werden so genannte Abschläge (Rinnen) oder Durchlassrohre im Wegekörper angelegt, die eben­falls das Wasser in den Bestand führen. Zusätzlich werden vor bzw. nach den Durch­lassrohren Kolke mit Überlauffunktion (Vertiefungen) geschaffen, die bei leichteren Regenfällen das Wasser abfangen.

Im Gemeindewald sind in den vergangenen Jahren immer wieder an geeigneten Stellen mittels Baggereinsatz Tümpel bzw. Feuchtstellen/-tümpel gefertigt worden (Beispiele: Lichtberg, Soisberg, Appelsberg/Stromtrasse, Tannenwald bei Leimbach, Buchenau).

Bei der Anlage dieser Gewässer mussten/müssen die jeweils geltenden Wasserschutz­verordnungen beachtet werden. Der Eingriff in Fließgewässer und Quellen (finden sich im Gemeindewald so gut wie keine) bedarf zusätzlich der Genehmigung der Natur­schutz- und Wasserschutzbehörde. Da folglich unsere angelegten Feuchtflächen nur durch Niederschlagswasser gespeist werden, erfordert dies einen verdichtungsfähigen Untergrund. Die Besiedlung durch Tierarten, die meist zum Ablaichen diese Tümpel aufsuchen, können ansonsten (Trockenperioden) ihre Entwicklung nicht zum Abschluss bringen. Deshalb scheiden einige Gemeindewaldteile wegen der Bodenbeschaffenheit aus.

Darüber hinaus sind haftungsrechtliche Gesichtspunkte zu beachten. Insbesondere Kinder finden Wasserflächen (u. a. Bildung einer Eisschicht im Winter) interessant. Am Grillplatz Lichtberg musste beispielsweise eine Umzäunung angelegt werden, da laut Haftpflichtversicherer der Marktgemeinde Eiterfeld eine Gefährdung durch die Wasser­fläche für die Besucher ausgeht.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.01.2025

Ansparrückstellung für Hochwasserschutz

Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Joachim Nophut, nimmt den Antrag zurück, da über den Antrag bereits unter TOP 1 beraten und beschlossen wurde.

Durchführung der Kommunalwahl 2026

a)

Besondere Benennung von Gemeindeteilen gemäß § 12 Absatz 4 HGO

b)

Aufnahme des Gemeindeteils der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin auf dem Stimmzettel für die Wahl der Gemeindevertreter gemäß § 16 Absatz 2 Ziffer 4 KWG

Aufgrund des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze in der zurzeit geltenden Fassung besteht die Möglichkeit, auf dem Stimmzettel zu jedem Bewerber zusätzlich den Gemeindeteil der Hauptwohnung anzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Vertretungskörperschaft mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder dies spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Wahlzeit, d. h. bis spätestens 31.03.2025 beschlossen hat.

zu a)

Es wird einstimmig beschlossen, die Gemeindeteile der Marktgemeinde Eiterfeld wie folgt zu benennen:

Arzell

Großentaft

Reckrod

Betzenrod

Körnbach

Soisdorf

Buchenau

Leibolz

Treischfeld

Dittlofrod

Leimbach

Ufhausen

Eiterfeld

Mengers

Wölf

Giesenhain

Oberweisenborn

zu b)

Es wird einstimmig beschlossen, zusätzlich zu jedem Bewerber/jeder Bewerberin bei der Wahl der Gemeindevertreter in 2026 den nach § 12 Satz 4 HGO benannten Gemeindeteil der Hauptwohnung auf dem Stimmzettel aufzunehmen.

Badepark Eiterfeld; Sanierung und Modernisierung des Schwimmbads

Es wird einstimmig beschlossen, dass der Gemeindevorstand eine neue Konzeptstudie unter der Berücksichtigung von notwendigen Maßnahmen (z. B. Technik) sowie der nachfolgenden Empfehlungen der gemeinsamen Beratungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und der „Baukommission“ beauftragt:

1.

Die vorhandene Großrutsche wird nicht verändert. Dadurch muss kein neues Rutschenlandebecken gebaut werden, die Brücke für den Schwimmmeister bleibt erhalten, der Weg zum Anfang der Rutsche ist kürzer und der Bestandsschutz für die Rutsche bleibt erhalten.

2.

Die Beckenauskleidung soll anstatt in Edelstahl in Folie erfolgen. Dadurch kann u. a. die Form des Beckens beibehalten werden.

3.

Das Kinderbecken soll als Fertigbauteil mit zwei Ebenen und einer verbindenden Rutsche sowie weiteren Ausstattungsmerkmalen (interaktive Spielmöglichkeiten) erstellt werden. Der vorgesehene Standort ist zu weit weg und sollte näher an das Mehrzweckbecken platziert werden.

4.

Die Technik ist im notwendigem Maße zu erneuern und zu optimieren.

5.

Der barrierefreie Zugang zum Badepark ist zu optimieren. Neben baulichen Ver­änderungen kann hier auch ein automatisches Kassensystem den Zugang er­leichtern.

6.

Die sanitären Anlagen müssen erneuert werden (evtl. auch über eine Instand­setzungsmaßnahme und nicht über die investive Maßnahme).

Zur weiteren Information wird die baufachliche Stellungnahme des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen dem Protokoll beigefügt.

Bekanntgaben der Bürgermeisterin in der Sitzung der Gemeindevertre­tung am 23. Januar 2025

1. Pächter Badepark Eiterfeld

Für die Badesaison 2025 wurde ein neuer Pächter für den Kiosk im Badepark Eiterfeld gewonnen.

2. Bürgerinformationsveranstaltung: Bürgerbefragung 2024

Die Ergebnisse der im Herbst 2024 durchgeführten Bürgerbefragung sind seit Dezember 2024 auf der Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld veröffentlicht. Am Mitt­woch, 29.01.2025, um 19.00 Uhr werden die Ergebnisse in einer Bürgerinformations­veranstaltung im Bürgerhaus Eiterfeld vorgestellt und diskutiert. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

3. Tennet: Öffentlichkeitsveranstaltung

Am Mittwoch, 05.02.2025, um 17.15 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Arzell eine Info­veranstaltung zum Trassenverlauf der Fulda-Main-Leitung statt.

4. Bauleitverfahren Eiterfeld-Soisdorf, „Am Kalkofen"

Nach Rücksprache mit der oberen Bauaufsicht des Regierungspräsidiums Kassel wurde das Bauleitverfahren zum Bebauungsplan Nummer 3 „Am Kalkofen" auf einen vor­habenbezogenen Bebauungsplan umgestellt. Das Verfahren wird ab der öffentlichen Auslegung und der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fortgeführt.

5. Hausmeisterstelle „Haus Hessisches Kegelspiel“

Die Hausmeisterstelle im „Haus Hessisches Kegelspiel“ in Großentaft ist weiterhin unbesetzt. Die Stelle wird in den kommenden Wochen ein letztes Mal ausgeschrieben. Wir suchen dringend Bewerber und hoffen, die Stelle bis Mai 2025 besetzen zu können.

6. Neue Försterin für unseren Gemeindewald

Für den Gemeindewald wurde eine neue Revierförsterin, Frau Kahmann, durch HessenForst, eingestellt. Sie hat sich bereits vorgestellt und wird sich in den kommen­den Wochen einarbeiten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.