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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

Aufhebung der Außenbereichssatzung „Gertraudenhof“, Gemarkung Leimbach

Hier:

1.

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung der Außenbereichssatzung „Gertraudenhof“ gem. § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB)

2.

Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 (2) i. V. m. § 13 (2) BauGB

1. Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung der Außenbereichssatzung „Gertraudenhof“ gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 1 (8) BauGB

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in ihrer Sitzung am 14.07.2022 die Aufhebung der Außenbereichssatzung „Gertraudenhof“ in der Gemarkung Leimbach beschlossen.

Ziel und Zweck der Aufhebung ist die Schaffung des bauplanungsrechtlichen Zustands vor Aufstellung der Außenbereichssatzung, da die für die Aufstellung der Satzung notwendigen Voraussetzungen gem. § 35 BauGB nicht hinreichend gegeben waren.

Die Verfahrensdurchführung erfolgt gem. § 35 (6) S. 5 i. V. m. § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Demnach sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 (2) S. 1 Nr. 2 und 3 sowie S. 2 BauGB anzuwenden. In Anwendung der betreffenden Bestimmungen wird wahlweise eine öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung „Gertraudenhof“ wird von den umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Das Satzungsgebiet hat eine Fläche von ca. 0,88 ha und beinhaltet die Flurstücke Nr. 7/14 (tlw.) und 7/16 (tlw.) der Flur 10 in der Gemarkung Leimbach. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der Aufhebungssatzung sind auch aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

2. Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 13 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in ihrer Sitzung am 14.07.2022 den Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 (2) BauGB für den Entwurf der Aufhebungssatzung „Gertraudenhof“ gefasst.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger am Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB kann aufgrund § 13 BauGB verzichtet werden; ebenso gem. § 13 (3) BauGB auf die Angabe nach § 3 (2) S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen wird.

Die Außenbereichssatzung „Gertraudenhof“ soll aufgehoben werden, da nach intensiver Rechtswürdigung die für die Aufstellung der Satzung notwendigen Voraussetzungen gem. § 35 BauGB nicht hinreichend gegeben waren. Ziel und Zweck der Aufhebung ist die Schaffung des bauplanungsrechtlichen Zustands vor Aufstellung der Außenbereichssatzung.

Mit der Aufhebung der Außenbereichssatzung wird kein generelles Baurecht entzogen. Bei der Beurteilung von Vorhaben kann im betreffenden Bereich ebendiesen nun (wieder) entgegengehalten werden, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

Der Entwurf der Aufhebungssatzung mit Begründung liegt in der Zeit vom

Montag, den 06.03.2023 bis einschließlich Dienstag, den 11.04.2023

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Straße 2, Ebene 3, Zimmer 306 während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung (Tel.: 06672-92990 oder E-Mail: marktgemeinde@eiterfeld.de) für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Dienststunden sind:

Montag

von 08:00 - 12:00 Uhr

13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag

von 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 - 12:00 Uhr

13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 - 12:00 Uhr

Die Planunterlagen können während des Offenlagezeitraums auch über die Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld unter: https://www.eiterfeld.de/rathaus/aktuelle-bauleitplanung/index.html in der Zeit vom 06.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 eingesehen werden. Ein entsprechender Verweis erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung der Außenbereichssatzung gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Marktgemeinde Eiterfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Eiterfeld, 24.02.2022

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Scheich
Bürgermeister