Titel Logo
Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld, Ortsteil Eiterfeld   13. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Glockenbaum“

13. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Glockenbaum“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in ihrer Sitzung am 02.11.2023 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Glockenbaum“ beschlossen. Das Planziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulasten der bisherigen Darstellung von „Sonderbauflächen Einkaufsmarkt, Bestand“. Mit der teilräumlichen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Bebauung des Plangebietes im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Glockenbaum“ - 3. Änderung geschaffen.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst den Bereich des Plangebietes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Glockenbaum“ sowie die südlich angrenzend verbleibenden Sondergebietsflächen und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 26.02.2024

bis einschließlich Freitag, dem 05.04.2024

im Internet unter der Adresse www.eiterfeld.de/rathaus/aktuelle-bauleitplanung/index.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Ebene 3, Zimmer 306, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

montags bis freitags

von 08.00 bis 12.00 Uhr

sowie montags

von 13.30 bis 15.30 Uhr und

donnerstags

von 13.30 bis 18.00 Uhr.

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse marktgemeinde@eiterfeld.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a)

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Kapitel zu den standörtlichen Rahmenbedingungen, Inhalten, Beschreibung der Inhalte und Darstellungen des Plans, dem Bedarf an Grund und Boden, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern, Risiken durch Unfälle und Katastrophen, Kumulierungswirkungen mit benachbarten Plangebieten, zum Klima, zur Nutzung von Energie sowie eingesetzte Techniken und Stoffe sowie zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Darüber hinaus umfasst der Umweltbericht eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Boden: Bodenfunktionsbewertung, Eingriffsbewertung, eingriffsminimierende Maßnahmen.

Wasser: Nicht-Betroffenheit von Schutzgebieten, Gewässerparzelle im Süden, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

Klima und Luft: Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima und der Luftqualität, Eingriffsbewertung.

Biotop- und Nutzungstypen: Beschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme) und deren naturschutzfachlicher Wertigkeit, Bestands- und Eingriffsbewertung sowie eingriffsminimierende Maßnahmen.

Artenschutzrecht: Hinweis auf einschlägige Vorschriften des besonderen Artenschutzes.

Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Natura-2000-Schutzgebiete sowie Landschaftsschutzgebiete, Eingriffsbewertung.

Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Keine Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope, Hinweise auf berührte Kompensationsflächen, Eingriffsbewertung.

Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Eingriffsbewertung.

Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Auswirkungen auf angrenzende Nutzungsformen, Bewertung der Erholungsfunktion und der Auswirkungen der Planung.

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffsminimierung. Ferner umfasst der Umweltbericht eine Übersicht der voraussichtlichen Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung, Angaben zu den Kumulierungswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete und zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die getroffene Wahl, zur Kontrolle der Durchführung von Festsetzungen und Maßnahmen der Planung sowie Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, eine Zusammenfassung sowie eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen.

b)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (12.12.2023): Hinweise zum Umweltbericht sowie zur Eingriffs- Ausgleichsplanung.

Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Bauen und Wohnen (13.12.2023): Hinweise zu Oberflächengewässer und zum gesetzlichen Gewässerrandstreifen.

Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz und Wasserversorgung sowie Altlasten und Bodenschutz (07.12.2023): Hinweise zur Nicht-Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, zu Altlasten und zum Bodenschutz.

Regierungspräsidium Kassel, Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz (04.12.2023): Hinweise zur Nicht-Betroffenheit von Oberflächengewässer und zu amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Eiterfeld, 23.02.2024

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Hermann-Josef Scheich
Bürgermeister

Räumlicher Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Glockenbaum“

genordet, ohne Maßstab