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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 8/2024
Amtsblatt T
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BAULEITPLANUNG DER MARKTGEMEINDE EITERFELD, ORTSTEIL EITERFELD

Bebauungsplan Nr. 11 „Glockenbaum“ - 3. Änderung

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in ihrer Sitzung am 16.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Glockenbaum“ - 3. Änderung und am 02.11.2023 die Offenlegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes sollen im Bereich südlich der Bahnhofstraße (Landesstraße L 3170) auf dem Flurstück 63/3 westlich der hier angrenzenden Einzelhandelsnutzungen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Bebauung einer bislang baulich nicht genutzten Fläche geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 12, das Flurstück 63/3 teilweise und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Das Plangebiet befand sich zunächst im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Glockenbaum“ von 1990, der hier bereits Mischgebiet festgesetzt hatte. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet Lebensmittel-, Textil- und Getränkemarkt“ im Bereich „Bahnhofstraße“ mit gleichzeitiger 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Glockenbaum“ von 2006 erfolgte die Umwidmung des Plangebietes in ein Sondergebiet Einzelhandel.

Schließlich wurden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Nahversorgung Bahnhofstraße“ von 2008 die Flächen für Sondergebiet Einzelhandel nach Osten hin erweitert. Da nunmehr seitens des Grundstückseigentümers eine gemischte Bebauung bestehend aus einem Wohngebäude im Süden und voraussichtlich einem Bäckerei-Café als nicht störende gewerbliche Nutzung im Norden vorgesehen ist, bedarf es einer Änderung des Bebauungsplanes.

Das Planziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes ist die erneute Ausweisung eines Mischgebietes nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) anstelle des gegenwärtig festgesetzten Sondergebietes Einzelhandel (SO 2).

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 26.02.2024

bis einschließlich Freitag, dem 05.04.2024

im Internet unter der Adresse www.eiterfeld.de/rathaus/aktuelle-bauleitplanung/index.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Ebene 3, Zimmer 306, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

montags bis freitags

von 08.00 bis 12.00 Uhr

sowie montags

von 13.30 bis 15.30 Uhr und

donnerstags

von 13.30 bis 18.00 Uhr.

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse marktgemeinde@eiterfeld.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a)

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Kapitel zu den standörtlichen Rahmenbedingungen, Inhalten, Beschreibung der Inhalte und Darstellungen des Plans, dem Bedarf an Grund und Boden, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern, Risiken durch Unfälle und Katastrophen, Kumulierungswirkungen mit benachbarten Plangebieten, zum Klima, zur Nutzung von Energie sowie eingesetzte Techniken und Stoffe sowie zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Darüber hinaus umfasst der Umweltbericht eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Boden: Bodenfunktionsbewertung, Eingriffsbewertung, eingriffsminimierende Maßnahmen.

Wasser: Nicht-Betroffenheit von Oberflächengewässern und Schutzgebieten, weiter südlich Verlauf einer Gewässerparzelle, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

Klima und Luft: Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima und der Luftqualität, Eingriffsbewertung.

Biotop- und Nutzungstypen: Beschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme) und deren naturschutzfachlicher Wertigkeit, Bestands- und Eingriffsbewertung sowie eingriffsminimierende Maßnahmen.

Artenschutzrecht: Hinweis auf einschlägige Vorschriften des besonderen Artenschutzes.

Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Natura-2000-Schutzgebiete sowie Landschaftsschutzgebiete, Eingriffsbewertung.

Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Keine Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope, Hinweise auf berührte Kompensationsflächen, Eingriffsbewertung.

Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Eingriffsbewertung.

Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Auswirkungen auf angrenzende Nutzungsformen, Bewertung der Erholungsfunktion und der Auswirkungen der Planung.

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffsminimierung. Ferner umfasst der Umweltbericht eine Übersicht der voraussichtlichen Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung, Angaben zu den Kumulierungswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete und zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die getroffene Wahl, zur Kontrolle der Durchführung von Festsetzungen und Maßnahmen der Planung sowie Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, eine Zusammenfassung sowie eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen.

b)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Eschwege (11.09.2023): Hinweise zu Verkehrsemissionen ausgehend von der Landesstraße L 3170.

Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz und Wasserversorgung sowie Altlasten und Bodenschutz (04.09.2023): Hinweise zur Nicht-Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, zu Altlasten und zum Bodenschutz.

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (04.09.2023): Hinweis, dass kein begründeter Verdacht zum Auffinden von Bombenblindgängern besteht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Eiterfeld, 23.02.2024

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Hermann-Josef Scheich
Bürgermeister