Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer Sitzung am 22.02.2024 die nachfolgende Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. I S. 90, 93), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. I S. 473, 475), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. I S. 582), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327), und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl. I S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2023 (GVBl. S 1357), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde 35713 Eschenburg in der Sitzung am 22.02.2024 den § 10 geändert.
§ 1
| (1 | § 10 wird geändert und erhält die folgende Fassung: |
| (1) | Die Gemeinde erhebt zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der Abwasseranlagen Beiträge, die nach der Veranlagungsfläche bemessen werden. Die Veranlagungsfläche ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche (§ 11) mit dem Nutzungsfaktor (§§ 12 - 15). |
| (2) | Der Beitrag beträgt |
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| a) | für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die Abwasseranlage 3,51 € je m² Veranlagungsfläche. |
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| b) | für die Durchführung der Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen - |
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| Ergänzungsbeitrag - 0,67 € je m² Veranlagungsfläche. |
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| Der ermittelte Beitrag wird in elf Teilbeträgen, zehn Vorausleistungsbescheide in 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026 sowie einem endgültigen Beitragsbescheid in 2026 angefordert. |
| (3) | Besteht nur die Möglichkeit, Niederschlagswasser abzunehmen, wird ein Drittel, bei alleiniger Abnahmemöglichkeit des Schmutzwassers werden zwei Drittel der nach den nachfolgenden Vorschriften (§§ 11 bis 15) ermittelten Berechnungsflächen zugrunde gelegt. |
§ 2
Diese Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung vom 03.09.2020, zuletzt geändert am 15.12.2022, tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Eschenburg, den 23.02.2024