Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer Sitzung am 22.02.2024 die nachfolgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Die vorgenannte Wasserversorgungssatzung wird aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. I S. 90, 93), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. I S. 473, 475), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. I S. 582), durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde 35713 Eschenburg in der Sitzung am 22.02.2024 den § 13 geändert:
§ 1
| (1) | § 13 wird geändert und erhält die folgende Fassung: |
| (1) | Die Gemeinde erhebt zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen Beiträge, die nach der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Nutzungsfaktor (= Veranlagungsfläche) bemessen werden. |
| Die Veranlagungsfläche ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche (§ 14) mit dem Nutzungsfaktor (§§ 15 bis 18). |
| (2) | Der Beitrag beträgt für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit (Schaffensbeitrag) an die Wasserversorgungsanlage 2,96 € pro m² Veranlagungsfläche zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. |
| (3) | Der Beitrag beträgt für die Durchführung der Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen (Ergänzungsbeitrag) der Wasserversorgungsanlagen 0,40 € / m² Veranlagungsfläche zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. |
| Der ermittelte Beitrag wird in sieben Teilbeträgen, sechs Vorausleistungsbescheide in 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 sowie einem endgültigen Beitragsbescheid in 2027 angefordert. |
§ 2
Diese Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 08.11.2018 zuletzt geändert am 06.10.2022 tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Eschenburg, den 23.02.2024