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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 11/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Rücksicht auf die „Kinderstube“ der Natur: Bis 15. Juli gilt in Eschenburg Anleinpflicht

Online-Veranstaltung: Bis 15. Juli gilt in ganz Eschenburg Anleinpflicht, um die „Kinderstube“ der Natur zu schützen.

Das muss nicht beschildert sein, das ist durch Beschluss der Gemeindevertretung Ortsrecht: In der Gemeinde Eschenburg gilt während der Brut- und Setzzeit Anleinpflicht. „Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und auf Wiesen an der Leine zu führen“, heißt es in der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg.

Diese Anleinpflicht ist von der Gemeindevertretung eingeführt worden, um die Tiere in der Natur zu schützen: In dieser Zeit brüten Tiere und bringen ihre Jungen zur Welt, deshalb ist Vorsicht geboten. Dabei muss ein Hund erst gar nicht „wildern“, schon ein neugieriges Schnüffeln stört schon mehr als wir ahnen. Und weil im jetzt rasch sprießenden Gras, am Waldesrand und am Ufersaum die „Kinderstube der Natur“ Vorrang hat, müssen wir auch unsere treuesten Vierbeiner an die Leine nehmen.

Akzeptable Vorschläge für „Freilaufzonen“ konnten im vergangenen Jahr nicht gesammelt werden, sodass es bei der Regelung bleibt.