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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 11/2023
Goure
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Einsicht ist das beste Gesetz: Bis 15. Juli gilt Anleinpflicht

Auf den Hundesteuerbescheiden stand es ganz oben: „Hunde sind während der Brut- und Setzzeit vom 15.03. - 15.07. im Wald und auf Wiesen an der Leine zu führen.“

Die Anleinpflicht für Hunde hat die Gemeindevertretung beschlossen und damit die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg ergänzt. Vorher durfte sich ein Hund nicht ohne Aufsicht in der Öffentlichkeit bewegen. Kinderspielplätze und Friedhöfe sind ohnehin verboten. Neu ist der Satz „Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und auf Wiesen an der Leine zu führen.“

In dieser Zeit brüten Tiere und bringen ihre Jungen zur Welt, deshalb ist Vorsicht geboten. Dabei muss ein Hund erst gar nicht „wildern“, schon ein neugieriges Schnüffeln stört schon mehr als wir ahnen. Und weil im jetzt rasch sprießenden Gras, am Waldesrand und am Ufersaum die „Kinderstube der Natur“ Vorrang hat, müssen wir auch unsere treuesten Vierbeiner an die Leine nehmen.

Überhaupt ist es bis zur Heuernte wichtig, dass Hunde die Wiesen meiden. Klar kackt kein Hund dem anderen Vierbeiner gerne ins Futter, aber manche Zweibeiner denken nicht daran. Die Hundesteuer ist übrigens nicht dafür da, dass ein Hund überall seine Haufen hinterlassen kann. Das lässt sich übrigens ganz einfach und picobello lösen, indem man eine kleine Tüte an die Leine bindet. Dann hat man sie immer griffbereit.

Ihr
Götz Konrad
Bürgermeister