Der Jagdvorstand hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jagdpachtjahres 2023/2024 - wie bisher -
zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz bekanntgemacht.
Jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zustimmt, kann binnen eines Monats nach dieser Bekanntgabe Widerspruch erheben schriftlich oder zu Protokoll des Jagdvorstandes im Rathaus der Gemeinde Eschenburg Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Zimmer E.01, während den Dienststunden. Dem Widerspruch mit Anspruchsanmeldungen müssen die Angaben Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe der bejagbaren Fläche des widersprechenden Jagdgenossens enthalten. Es ist ein Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges dem Widerspruch beizufügen.
Eschenburg, den 04. März 2024