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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Eschenburg

Der Jagdvorstand hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jagdpachtjahres 2023/2024 - wie bisher -

  • der Gemeinde Eschenburg für den Feld- und Waldwegebau, Forstwirtschaft
  • der Haubergsgenossenschaft Eibelshausen für den Waldwegebau und
  • der Interessentenwaldgemeinschaft Roth für den Waldwegebau

zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz bekanntgemacht.

Jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zustimmt, kann binnen eines Monats nach dieser Bekanntgabe Widerspruch erheben schriftlich oder zu Protokoll des Jagdvorstandes im Rathaus der Gemeinde Eschenburg Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Zimmer E.01, während den Dienststunden. Dem Widerspruch mit Anspruchsanmeldungen müssen die Angaben Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe der bejagbaren Fläche des widersprechenden Jagdgenossens enthalten. Es ist ein Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges dem Widerspruch beizufügen.

Eschenburg, den 04. März 2024

Konrad
Jagdvorsteher