am Mittwoch, den 26.02.2025, um 19:00 Uhr,
im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Hartwig Bieber, eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.
Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss mit 7 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist.
Der Vorsitzende fragt nach, ob es Änderung zu der Tagesordnung gibt. Änderungen werden nicht gewünscht.
| 2. | Bebauungsplan „Rommelsberg“, Ortsteil Eibelshausen Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Der Gemeindevorstand und der Bau- und Umweltausschuss haben bereits in ihren Sitzungen am 28.10.2024 und 13.11.2024 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Rommelsberg“, Ortsteil Eibelshausen gefasst.
Da noch nicht alle Unterlagen für die Erstellung einer Begründung zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben, wurde der Aufstellungsbeschluss zusammen mit dem Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Sitzung der Gemeindevertretung im November/Dezember noch nicht gefasst.
Zwischenzeitlich wurde die Planung verfeinert und zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel die Begründung, erstellt.
Grundsätzlich können nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgenommen werden.
Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet. Änderungen, die sich hieraus ergeben, werden in die Planung eingearbeitet und dann erneut den politischen Gremien zur Beschlussfassung der Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgelegt.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Planzeichnung - Stand 30.12.2024
Textliche Festsetzungen - Stand 16.01.2025
Begründung - Stand 16.01.2025
Biotoptypenkartierung faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stand Januar 2025
Visualisierungen - Stand 06.02.2025
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Ausschussmitglieder betroffen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt ein kurzer Einstieg durch Bürgermeister Konrad und anschließend eine detaillierte Vorstellung durch Herrn Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Weiterhin nehmen Frau Veronika Fey und Herr Dr. Sebastian Breuer von der Firma Questalpha GmbH & Co. KG zu diesem Tagesordnungspunkt an der Sitzung teil und stellen die Firma kurz vor. Zudem wird die Visualisierung des Projektes von Herrn Hans Günther Fuchs vom Architekturbüro Fuchs in der Sitzung erläutert.
Es werden diverse Fragen von den Mitgliedern in der Sitzung beantwortet.
Herr Zillinger erläutert nachstehende Änderung für die Beschlussempfehlung zu den vorliegenden textlichen Festsetzungen unter Pkt. 7.1. Wasserwirtschaftliche Festsetzungen betreffend der Dachflächen. Änderung von „Die Dachflächen sind an Zisternen anzuschließen.“ in „Mindestens 200 m² Dachflächen sind an Zisternen anzuschließen. Die Flächengröße ist in waagerechter Projektion zu ermitteln.“.
Da die Firma bereits im Jahr 2026 mit der Produktion beginnen möchte, erläutert das Ingenieurbüro die Beschleunigungsmöglichkeiten im Bauleitplanverfahren. Sollten keine wesentlichen Änderungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen für die Planung hervorgehen, kann auf den Beschluss der Gemeindevertretung über die Durchführung der Öffentlichen Auslegung verzichtet werden. Hierauf verständigen sich die Ausschussmitglieder.
Der Ortsbeirat Eibelshausen bringt keine Einwände gegen die Planung vor.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Weiterhin empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss der Gemeindevertretung, die entsprechende Änderung unter Pkt. 7.1. (Wasserwirtschaftliche Festsetzungen - Dachflächen) der textlichen Festsetzungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Bebauungsplan „Hütte“, Ortsteil Eibelshausen Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung hat bereits in ihrer Sitzung am 21.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hütte“ in der Gemarkung Eibelshausen gefasst.
Der Geltungsbereich, rund 11,5 ha, wird seit vielen Jahren von der Firma Bosch gewerblich genutzt.
Firma Bosch beabsichtigt, eine erhebliche Umstrukturierung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit vorzunehmen. Etwa 30 % der Gebäude sollen durch Neubauten ersetzt werden.
Das Grundstück ist bauleitplanerisch noch nicht abgesichert, sodass das Kreisbauamt, vor allem wegen des Umfanges der Maßnahmen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Voraussetzung für Baugenehmigungen fordert.
Der Gemeinde entstehen für die Bauleitplanung keine Kosten, da diese von der Firma Bosch übernommen werden. Eine entsprechende Erklärung wird derzeit abgeschlossen.
Da der Geltungsbereich fast vollständig bebaut ist, wird versucht, die Bauleitplanung ohne Einsatz eines Biologen zur Rechtskraft zu bringen. Der Geltungsbereich westlich umfasst den umzäunten Bereich der Firma.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren gemäß Abstimmung des Ingenieurbüros Zillinger mit dem Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Bauleitplanung, aufgestellt.
Im ersten Verfahrensschritt sind daher die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Das vom Ingenieurbüro Zillinger favorisierte beschleunigte Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB wird gemäß Anregung des Regierungspräsidiums nicht gewählt. Seitens des Regierungspräsidiums wird kein zeitlicher Vorteil gesehen, da wegen der Größe eine Vorprüfung des Einzelfalles (Umweltprüfung) erforderlich ist und diese wegen der Nutzung und Lage relativ aufwendig wäre.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Planzeichnung - Stand 05.02.2025
Textliche Festsetzungen - Stand 07.02.2025
Begründung - Stand 07.02.2025
Bestandsplan - Stand 20.01.2025
Schallimmissionsberechnung - Stand 27.01.2025
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Ausschussmitglieder betroffen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Herrn Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Auch bei diesem Tagesordnungspunkt sprechen sich die Mitglieder des Ausschusses dafür aus, auf einen separaten Beschluss über die Öffentliche Auslegung, bei Nicht-vorliegen von wesentlichen Änderungen der Planung, zu verzichten.
Der Ortsbeirat Eibelshausen bringt keine Einwände gegen die Planung vor.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Bebauungsplan Im Seifen, 1. Änderung, Wissenbach
|
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden mit Datum vom 04.12.2023 durch das Planungsbüro Fischer angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und waren der Vorlage beigefügt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 11.12.2023 bis einschließlich 20.01.2024 durchgeführt. Zusätzlich konnten die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen und heruntergeladen werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben bzw. eingegangen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Abwägung Bebauungsplan Im Seifen, 1. Änderung - Stand 14.11.2024
Planzeichnung Bebauungsplan Im Seifen, 1. Änderung - 14.11.2024
Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Im Seifen, 1. Änderung - Stand 14.11.2024
Begründung Bebauungsplan Im Seifen, 1. Änderung - Stand 14.11.2024
Umweltbericht Bebauungsplan Im Seifen, 1. Änderung - Stand 14.11.2024
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Bebauungsplan Im Seifen, 1. Änderung - Stand Oktober 2024
Präsentation Edeka - Stand 17.02.2025
Grundrisse - Stand 13.06.2024
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Ausschussmitglieder betroffen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt Herr Bastian Seibert vom Planungsbüro Fischer Partnerschaftsgesellschaft mbB, Herr Udo Grünbeck von der EDEKA Handelsgesellschaft Hessenring mbH und Herr Felix Feldmann von Feldmann Architekten GmbH teil. Die Anwesenden erläutern die Verfahrensschritte der Bauleitplanung, stellen EDEKA vor und erläutern die Planung für den Neubau des Marktes.
Es werden diverse Fragen zur Höhe des Gebäudes, zum Anliegerverkehr, den Stellplätzen und zum Betreiber des Marktes von den Mitgliedern gestellt und in der Sitzung beantwortet.
Der Ortsbeirat Wissenbach spricht sich positiv für den Neubau aus, merkt jedoch den ungepflegten Zustand des Grünstreifens zwischen dem Fahrradweg Frohnhäuser Straße und dem Grundstück Im Seifen an.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
| Zu a) | Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangene Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Eschenburg. |
| Zu b) | Den Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung in der unter a) geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Vorstellung eines Mitarbeiters Bauamt |
Herr Tobias Röseberg ist seit einem halben Jahr Mitarbeiter des Bauamts der Gemeinde Eschenburg und stellt sich kurz vor. Er berichtet über seine bisherige Einarbeitung und über die ersten von ihm betreuten Projekte. Er hat die Ausschreibung der Straßen- und Leitungsbauarbeiten vorbereitet. Der nächste Schritt wird die Einarbeitung in den Bereich Gebäudemanagement sein. Hier ist insbesondere der Anbau der Kita Hirzenhain/Bhf. zu nennen. Die noch längere Einarbeitungszeit durch Reiner Müller ist für ihn sehr hilfreich.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.
| 6. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad berichtet zu folgenden Punkten:
| • | Berufung eingelegt gegen Ölunfall-Urteil des Landgerichts |
| • | Richtfest für die Kita „Neue Mitte“ am 28.02.2024 |
| • | Beim Neubau der Tagespflege in der Simmersbacher Straße 2 wird sich die alte Fassade des „Nassauer Hofs“ nicht halten lassen |
| • | Tagespflege der Diakonie Bethanien in der Hauptstraße 29 will nach Sommerferien starten |
| • | Bei Aktion „saubere Landschaft“ übernimmt „Kommission Zukunft“ Verpflegungskosten und die Unfallkasse Hessen den Versicherungsschutz |
| • | „Kommission Zukunft“ hat nach 1.000 Bäumen und 1.000 Blumenzwiebel-Sets weitere 1.000 Ideen und stellt sich in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vor |
| • | Dazu kommt passend auch der Bericht einer Bestandsaufnahme im Projekt „Global Nachhaltige Kommune Hessen 2024“ |
Es werden Fragen gestellt:
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Eschenburg, 27.02.2025
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| Ausschussvorsitzender | Schriftführerin |
| Hartwig Bieber | Katharina Fritschi |