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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 11/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Vom 15. März bis 15. Juli Hunde anleinen

Wenn bald das Grün „schießt“ und sprießt, ist die Anleinpflicht wichtig. Wenn die Halme auf den Wiesen und im Wald höher werden als manche Hunde, verbirgt sich hinter diesem Schutz die „Kinderstube“ der Natur. Wieviele Enten und andere Bodenbrüter bauen ihre Nester am Uferrand und im Gras. Jede noch so freundliche Hundeschnauze kann dann stören, womöglich sogar zerstören. Deshalb dürfen die Hunde im Wald und Wiesen die Wege nicht verlassen - und sind an der Leine zu führen. „Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und auf Wiesen an der Leine zu führen“, heißt es in der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg. Diese Anleinpflicht ist von der Gemeindevertretung eingeführt worden, um die Tiere in der Natur zu schützen. Mehr unter www.eschenburg.de/anleinpflicht im Internet.

Und für die Hygiene, für die Hundehalter auch Verantwortung tragen, ist es ganz einfach, den Kotbeutel an die Leine zu binden und nach Gebrauch in den nächsten Mülleimer zu werfen. Die Natur dankt’s.