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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Eschenburg Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth

Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Allgemeine Ziele und Zwecke

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Die Flächen des Geltungsbereiches liegen südlich der Kreisstraße K32. Der östliche Geltungsbereichsrand liegt im Mittel rd. 220 m von der Bundesstraße B253 entfernt.

Die südliche Grenze bildet ein landwirtschaftlicher Weg (Flurstück 184).

Der westliche Geltungsbereichsrand grenzt zu etwa 50 % an einen weiteren landwirtschaftlichen Weg (Flurstück 103) sowie an das Flurstück 176, welches mit einer landwirtschaftlich genutzten Halle bebaut ist, an.

Allgemeine Ziele und Zwecke

Auf der Fläche soll eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden. Agri-PV-Anlagen zeichnen sich durch die Doppelnutzung „Landwirtschaft/PV-Anlage“ aus, da sie entweder in Senkrechtaufstellung oder mit einem hohen Abstand zur Geländeoberfläche errichtet werden.

Die vorgesehene Anlage ist in Senkrechtaufstellung vorgesehen und schränkt die seit vielen Jahren vorhandene Nutzung „Freiland-Hühneranlage“ nicht ein, welche auch weiter betrieben werden soll.

Da es sich bei der Photovoltaikanlage um keine Baumaßnahme handelt, die gemäß § 35 BauGB im Außenbereich zulässig ist, muss ein Bebauungsplan mit Festsetzung eines Sondergebietes „Agri-Photovoltaik“ aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan schafft daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023 während der Öffnungszeiten im Raum E.05 des Rathauses, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg. Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) im Allgemeinen während der Öffnungszeiten möglich.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag bis Freitag:

8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Montag:

14:00 Uhr - 16:30 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können auch mit den jeweiligen Sachbearbeitern Termine vereinbart werden.

Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.

Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Eschenburg, den 23.03.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg

gez. Konrad, Bürgermeister