Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Die Flächen des Geltungsbereiches liegen südlich der Kreisstraße K32. Der östliche Geltungsbereichsrand liegt im Mittel rd. 220 m von der Bundesstraße B253 entfernt.
Die südliche Grenze bildet ein landwirtschaftlicher Weg (Flurstück 184).
Der westliche Geltungsbereichsrand grenzt zu etwa 50 % an einen weiteren landwirtschaftlichen Weg (Flurstück 103) sowie an das Flurstück 176, welches mit einer landwirtschaftlich genutzten Halle bebaut ist, an.
Auf der Fläche soll eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden. Agri-PV-Anlagen zeichnen sich durch die Doppelnutzung „Landwirtschaft/PV-Anlage“ aus, da sie entweder in Senkrechtaufstellung oder mit einem hohen Abstand zur Geländeoberfläche errichtet werden.
Die vorgesehene Anlage ist in Senkrechtaufstellung vorgesehen und schränkt die seit vielen Jahren vorhandene Nutzung „Freiland-Hühneranlage“ nicht ein, welche auch weiter betrieben werden soll.
Da die Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und als Ausgleichsfläche dargestellt ist, muss eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit Ausweisung einer Photovoltaikanlage bearbeitet werden.
Aus dieser Flächennutzungsplan-Änderung kann dann der ebenfalls erforderliche Bebauungsplan mit Festsetzung eines Sondergebietes „Agri-Photovoltaik“ entwickelt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023 während der Öffnungszeiten im Raum E.05 des Rathauses, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg. Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) im Allgemeinen während der Öffnungszeiten möglich.
| Montag bis Freitag: | 8:30 Uhr - 12:00 Uhr |
| Montag: | 14:00 Uhr - 16:30 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag: | 14:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten können auch mit den jeweiligen Sachbearbeitern Termine vereinbart werden.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Eschenburg, den 23.03.2023