Um die „Kinderstube“ der Natur zu schützen, gilt bis 15. Juli in Eschenburg Anleinpflicht. In der so genannten Brut- und Setzzeit wäre es nicht gut, wenn in Feld und Wald, auf der Wiese oder am Uferrand eine schnüffelnde Hundenase Jungtiere aufschreckt.
Man muss den Hund nicht durchgehend an der Leine haben, wenn man das Haus verlässt, aber er ist mit der Leine daran zu hindern, dass er die Wege verlässt. Wenn sich also der Vierbeiner von Herrchen und Frauchen nicht mit der Stimme davon abhalten lässt, seine eigenen Wege zu gehen, dann gehört er besser an die Leine. Nicht mehr, aber auch nicht weniger besagt die Anleinpflicht.
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