Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Die Flächen des Geltungsbereiches liegen in der Gemarkung Eibelshausen. Der Geltungsbereich grenzt im Osten direkt an die Laaspher Straße (L 3043) an. Er liegt zwischen der Mühlbachstraße (südliche Grenze) und der Straße „Im Schosseifen“ (nördliche Grenze).
Im Westen grenzt Grünland und dahinter Wald an.
Der rund 11,5 ha große Geltungsbereich wird seit vielen Jahren gewerblich genutzt.
Die ansässige Firma beabsichtigt, eine erhebliche Umstrukturierung des betrieblichen Ablaufes zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit vorzunehmen. Etwa 30 % der Gebäude sollen durch die geplante Umstrukturierung durch Neubauten ersetzt werden.
Das Gewerbegebiet ist bauleitplanerisch noch nicht abgesichert, so dass das Kreisbauamt, vor allem wegen des Umfanges der aktuell vorgesehenen Maßnahmen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Voraussetzung für Baugenehmigungen fordert.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehenen Änderungen und dient auch dem Bestandsschutz der zum Erhalt vorgesehenen Gebäude.
Der Bebauungsplan weist im Wesentlichen ein Gewerbegebiet aus.
Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen, die Begründung mit deren Anlagen „Bestandsplan“ und Schallimmissionsprognose) werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit
vom 24.03.2025 bis einschl. 09.05.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05, ausgelegt.
Während des oben genannten Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Anregungen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Eschenburg, 20.03.2025