Wiesengräber werden auf den Friedhöfen aller Eschenburger Ortsteile angeboten.
Bei einer Entscheidung für diese Bestattungsart sollte bedacht werden, dass die Satzung der Gemeinde Eschenburg das Bepflanzen, das Ablegen von Blumen sowie das Anbringen von Grabschmuck und Grablichtern nicht gestattet!
Wird gegen diese Vorschrift (§ 32, Abs. 4) verstoßen, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, den Grabschmuck zu entfernen.
Für die bevorstehende Pflegesaison bitten wir alle auf den Wiesengrabstätten abgelegten oder gestellten Blumenschalen, Grabschmuck usw. bis zum 1. April 2025 zu entfernen.
Die Friedhofsverwaltung wird den dort abgestellten Blumen- und Grabschmuck nach dem 1. April 2025 ohne weitere Aufforderung entfernen.
Weitere Informationen zur Unterhaltung und Gestaltung der Friedhöfe in Eschenburg erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung, die der Bauabteilung untersteht. Ansprechpartner ist Herr Hermann, Telefon (0 27 74) 915-150.