Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des dritten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetztes zum Wasserverbandsgesetz vom 15.09.2016 (GVBl. 2016 Nr. 12 S. 167 ff.) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am 22.03.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
16.901.500 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
16.876.500 EUR
mit einem Saldo von
25.000 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
EUR
mit einem Saldo von
EUR
Mit einem Überschuss von
25.000 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf
437.000 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
790.500 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-1.366.000 EUR
mit einem Saldo von
-575.500 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
310.000 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
-313.000 Euro
mit einem Saldo von
-3.000 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von
-141.500 EUR
festgesetzt.
§ 2Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 310.000 EUR festgesetzt.
§ 3Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
§ 4Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 9.500.000 EUR festgesetzt.
§ 5Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf
400 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
2.
Gewerbesteuer auf
380 v. H.
§ 6Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
35713 Eschenburg, 23.03.2018
Der Gemeindevorstand...............................................KonradBürgermeister2. Bekanntmachung der HaushaltssatzungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Landrat des Lahn-Dill-Kreises - als Behörde der Landesverwaltung
Postfach 19 40
35573 Wetzlar
Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden
- Kommunal- und Finanzaufsicht-
Datum: 29. März 2018
Unser Zeichen.: 15.1 - FA - 221.2
Ansprechpartner: Herr Jochem
I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
der Haushaltssatzung 2018
der Gemeinde Eschenburg
Gemäß den §§ 103 und 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBI. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des dritten Gesetztes zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz vom 15. September 2016 (GVBl. 2016 Nr. 1 S. 167 ff.), erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg aufgrund der Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 22. März 2018 unter Auflagen die
a)
zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen des § 2 der Haushaltssatzung 2018 im Gesamtbetrag von
310.000 €
(in Worten: Dreihundertzehntausend Euro)
b)
zur Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Sinne von § 3 der Haushaltssatzung 2018 bis zu einem Gesamtbetrag von
100.000 €
(in Worten: Einhunderttausend Euro)
c)
zur Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Zahlung von Auszahlungen im Sinne von § 4 der Haushaltssatzung 2018 bis zu einem Höchstbetrag von
9.500.000 €
(In Worten: neun Millionen fünfhunderttausend Euro).
1.
Bis zum 15. Mai 2018 erbitte ich Ihre Information über eine mögliche Beschlussfassung über die Teilhabe am Entschuldungsprogramm der sog. „Hessenkasse“.
2.
Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung und die Haushaltsbegleitverfügung sind gemäß § 50 Abs. 3 HGO der Gemeindevertretung bekannt zu machen; ich bitte bis zum 15. Mai 2018 um Vorlage eines Nachweises, der dies dokumentiert und eines Nachweises der Bekanntmachung der Genehmigung (incl. der Auflagen).
3.
Nach § 112 Abs. 1 HGO ist für den Schluss eines Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie bis zum 31. Dezember 2018 um Übersendung des Aufstellungsbeschlusses für den Jahresabschluss 2017. Außerdem sind bis zum 30. November 2018 die vollständigen Unterlagen der Jahresabschlüsse gemäß § 112 HGO für das Haushaltsjahr 2016 und ggf. der Vorjahre der Abteilung Revision und Vergabe vorzulegen.
4.
Einen Bericht gem. § 28 GemHVO über die Entwicklung des Haushaltsvollzuges 2018 zum Stichtag 30. September 2018 ist mir bis spätestens zum 30. Oktober 2018 zu übersenden. Unterjährig bitte ich zeitnah um schriftliche Information, falls - widererwartend - die Planansätze durch Ertragsausfälle und/oder Aufwandssteigerungen in Gefahr geraten.
5.
Mit dem Haushalt 2019 ist eine nochmalige Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) gemäß § 92 Abs. 5 HGO erforderlich, aus dem zu erkennen sein muss, durch welche konkreten Maßnahmen der kumulierte Altfehlbetrag abgebaut und zukünftig der Haushaltsausgleich dauerhaft gesichert werden soll.
Im Auftrag und in VertretungUlrich JochemVerwaltungsoberratDer Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9. April bis 16. April 2018 im Rathaus, Nassauer Straße 11, OT Eibelshausen, Zimmer 2.08 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
montags bis freitags
von 08.30 bis 12.00 Uhr
und montags
von 14.00 bis 16.30 Uhr
sowie dienstags und donnerstags
von 14.00 bis 15.30 Uhr
35713 Eschenburg, den 29.03.2018
Der Gemeindevorstandder Gemeinde Eschenburg...........................................KonradBürgermeister