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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 14/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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1. Einebnung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit

Ab dem 09. Mai 2025 werden die nachfolgend aufgelisteten Gräber auf den Eschenburger Friedhöfen nach Ablauf der Ruhezeit eingeebnet.

Zur Erläuterung: Die Ruhezeit für Einzelgräber betrug 30 Jahre. Bei Familiengräbern betrug die Ruhe- bzw. Nutzungszeit 40 Jahre ab Erstbestattung und 30 Jahre ab Zweitbelegung.

Dies betrifft bei:

Reihengräbern den Jahrgang

1995,

Familiengräbern den Jahrgang

1985 (Erstbelegung)

und 1994 (Zweitbelegung)

Die Einebnung erfolgt gebührenfrei durch die Mitarbeiter des Gemeinde-Bauhofs

Bis zum o.g. Termin steht es den Angehörigen selbstverständlich frei, Pflanzen, Blumenschmuck, Grabmal und Rahmen, sowie sonstiges Grabzubehör von ihren Gräbern zu entfernen. Ansonsten gehen diese Sachen in das Eigentum der Gemeinde über und werden bei der Einebnung mit entfernt.

Die Mitarbeiter der Gemeinde Eschenburg werden keine Grabanlage demontieren und privat anliefern oder verladen. Diese Arbeiten müssen von den Angehörigen oder Nutzungsberechtigten in Eigenleistung erfolgen!

2. Einebnung von Gräbern auf Antrag

Seit dem 01.07.2004 gilt eine neue Friedhofssatzung mit kürzeren Ruhezeiten. Die Ruhezeit für Einzelgräber wurde auf 25 Jahre herabgesetzt und Familiengräber haben nun eine Ruhezeit von 30 Jahren ab Erstbestattung bzw. 25 Jahren für die Zweitbelegung.

Urnengräber haben ab dem 01.01.2011 eine Ruhezeit von 15 Jahren.

Auf Antrag können auch solche Gräber gebührenfrei eingeebnet werden, bei denen diese verkürzten Ruhezeiten jetzt abgelaufen sind.

Gräber, welche auf Antrag eingeebnet werden, sind nicht in nachfolgender Liste aufgeführt. Anträge für die Einebnung im Jahr 2025, werden nur bis zum 30. April 2025 angenommen.

Anträge die später eingehen, können aus organisatorischen Gründen, erst im Jahr 2026 berücksichtigt werden.

3. Gebührenpflichtige Einebnung von Gräber vor Ablauf der Ruhezeit

Die gebührenpflichtige Einebnung anderer Gräber ist auf Antrag ebenfalls möglich.

Eine Mindestruhezeit von 20 Jahren muss gegeben sein.

Die Gebühr für die vorzeitige Einebnung (Ruhezeit unter 25 Jahre) beträgt für ein:

>

Einzelgrab:

187,50 Euro

>

Familiengrab:

245,00 Euro

>

Wiesengrabstätte:

62,50 Euro

>

Urnengrabstätte:

122,50 Euro

>

Urnenstele:

170,00 Euro

>

Kindergrabstätte:

120,00 Euro

Für Rückfragen und Anträge auf Einebnung steht die Technische Bauabteilung unter Telefon 02774/ 915 150 (Herr Hermann) und 915 152 (Herr Müller) zur Verfügung.

Folgende Gräber werden ab Mai 2025 eingeebnet

Friedhof Eibelshausen

Nr.

Grabart

Grab-nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

RG

674

Kring

Uwe

21.08.1995

2

RG

677

Klingelhöfer

Elke

26.03.1995

3

RG

678

Klingelhöfer

Claus-Peter

02.03.1995

4

RG

682

Lohmann

Wilhelm + Luise

11.01.1995

26.09.2004

5

FG

163

Sommer

Edith + Wilhelm

1985

1995

6

FG

164

Hast

Karl H. + Marie, geb. Hofheinz

27.03.1985

18.10.1995

Friedhof Eiershausen

Nr.

Grabart

Grab-nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

RG

17

Schirmer

Selma

1995

2

RG

18

Schwehn

Ilse

1995

3

RG

54

Weinert

Hedwig, geb. Hofheinz

20.07.1995

4

UG

101

Grunke

Manfred

17.08.1995

Friedhof Hirzenhain

Nr.

Grabart

Grab-nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

RG

394

Hermann

Berta, geb. Recker

1995

2

RG

399

Schneider

Ilse

1995

3

RG

404

Hermann

Elfriede, geb. Schmidt

06.11.1995

4

RG

425

Diesl

Michael

1995

5

RG

426

Hermann

Hedwig

01.05.1995

6

RG

427

Kempfer

Inge

26.05.1995

7

RG

428

Nickel

Werner

12.06.1995

8

RG

432

Hermann

Karl Martin

17.10.1995

9

RG

445

Christ

Erwin

22.12.1995

Friedhof Roth

Nr.

Grabart

Grab-nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

RG

20

Blöcher

Helena, geb. Meister

07.02.1995

Friedhof Simmersbach

Nr.

Grabart

Grab-nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

FG

88

Bankmann

Sandra + Elisabeth

06.05.1984 06.08.1985

Friedhof Wissenbach

Nr.

Grabart

Grab-nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

RG

152

Weil

Martha, geb. Reeh

07.01.1995

2

RG

153

Peter

Therese, geb. Hedrich

16.01.1995

3

RG

156

Tapal

Wilhelmine, geb. Rath

17.03.1995

4

RG

158

Schäfer

Elisabeth

1995

RG = Reihengrab FG = Familiengrab UG = Urnengrab KG = Kindergrab