um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Gerd Müller, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.
Bürgermeister Konrad zieht TOP 2 (Jahresbericht Ordnungspolizei) von der Tagesordnung zurück. Dieser Punkt wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erneut auf die Tagesordnung genommen.
| 2. | Jahresbericht Ordnungspolizei |
Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung zurückgezogen.
| 3. | Personalentwicklung Fachbereich 1 - Hauptamt und 2 - Bürgeramt - Aufhebung Stellenbesetzungssperren |
Die Personalentwicklungen im FB 1 - Hauptamt und FB 2 - Bürgeramt werden durch Bürgermeister Konrad und Sascha Nickel kurz vorgestellt.
Im Fachbereich 1 Hauptamt ist seit dem 01.01.2023 eine halbe Stelle im Bereich der Gemeindekasse unbesetzt. Des Weiteren ist im Fachbereich 2 Bürgeramt eine halbe Stelle für den Brandschutz/Feuerwehr seit dem 01.05.2022 unbesetzt. Eine Nachbesetzung kann mit einem ehemaligen Auszubildenden, der zur Zeit für ein Jahr befristet eingestellt ist, erfolgen.
Zum Thema Ausbildung und Personalentwicklung führt Bürgermeister Konrad aus, dass der Gemeindevorstand 2019 beschlossen hat, in den nächsten fünf Jahren jeweils eine neue Ausbildung zum Beruf der Verwaltungsfachangestellten zu beginnen. Die Theodor-Heuss-Schule in Wetzlar bangte damals um die Mindestgröße von 15 Auszubildenden und wollte wissen, was aus den 23 Städten und Gemeinden des Kreises kommt. Aus der Prognose war damals bekannt, dass in den nächsten 10 Jahren ein Drittel der Rathaus-Mannschaft in Ruhestand gehen wird - und dass deshalb die Zukunft der Personalentwicklung in der eigenen Ausbildung liegt. So wie die Berufsschule außen brauche auch die Gemeinde innen die Planungssicherheit, dass die Auszubildenden auch eingestellt werden dürfen. Deshalb solle generell darüber nachgedacht werden, die Stellenbesetzungssperre für die eigene Personalentwicklung aufzuheben, erläuterte Konrad.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Stellenbesetzungssperren an den beiden benannten Stellen aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Jahresabschluss 2021 - Gemeindewerke |
Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Eschenburg für das Jahr 2021 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro J & P Gruppe, 35216 Biedenkopf, geprüft.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Gemäß § 5 Nr. 11 des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 10 Abs. 2 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung stellt die Gemeindevertretung den Jahresabschluss fest.
Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 8 Abs. 3 Nr. 5 der Eigenbetriebssatzung gibt die Betriebskommission eine Stellungnahme zum Jahresabschluss und zum Betriebsergebnis ab.
Der Jahresabschluss 2021 enthält das zusammengefasste Ergebnis der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung mit einem Gewinn von 971,75 €.
Das Ergebnis der beiden Betriebszweige stellt sich wie folgt dar:
| Betriebszweig | 2021 € |
| Wasser (negativ) | 58.794,98 € |
| Abwasser (positiv) | -59.766,73 € |
| Ergebnis (positiv) | -971,75 € |
Es wird auf den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses der J & P Gruppe verwiesen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Änderung der Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen | VL-134/2023 |
Aufgrund der stark gestiegenen Heizenergiepreise, der Preisentwicklung in den Bereichen Wartung, Unterhaltung, Materialkosten und der damit verbundenen Inflationsentwicklung von über 8 % in den vergangenen Jahren schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Gebührensatzung für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen in der Gemeinde Eschenburg vor. Diese wurde zuletzt geändert durch Beschluss der Gemeindevertretung am 11.12.2014.
Die aktuell gültige Satzung mit einer Gegenüberstellung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen wurde den Ausschussmitgliedern mit der Einladung übersandt.
Zu den aufgekommenen Fragen nimmt Bürgermeister Konrad Stellung.
Folgende Änderungen werden vorgenommen:
Nebenräume Miete 75,00 €, Küche in Verbindung mit Nebenräumen 25,00 €
Kombianmietung: großer Saal (120 €) + kleiner Saal (40 €) + Küche (25 €) = 185 €)
Gebührensätze für Vereine (5,00 €) - entfallen
Einzelveranstaltung von Kirchen, Schulen, Kitas, Vereinen und Parteien
Ergänzen Kirche und Glaubensgemeinschaften
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung mit den o. g. Änderungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | Erbbaupachtvertrag mit der ev. Kirchengemeinde Hirzenhain - Kita |
Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Hirzenhain hat am 15. Januar 2023 beschlossen, der Gemeinde Eschenburg das Erbbaurecht an der Kindertagesstätte Hirzenhain einzuräumen. Der Entwurf des Erbbauvertrages liegt vor. Die rot markierten Texte werden derzeit vom Notar in den Entwurf eingearbeitet. Das Pfarrhaus und der Kindergarten befinden sich auf einem Grundstück. Die Kirchengemeinde Hirzenhain hat das Vermessungsbüro Peri mit der Abmessung des Kindergartengebäudes beauftragt. Das Vermessungsergebnis wurde vorgelegt und beschreibt planerisch den Vertragsgegenstand.
Der Entwurf des Erbbauvertrages basiert auf den bereits bekannten Entwurf des Erbbaupachtvertrages über die Kindertagesstätte Simmersbach und ist inhaltlich bis auf die spezifischen Angaben wie Größe, Flur, Flurstück usw. gleich.
Die Übernahme kann von Seiten der Kirchengemeinde rückwirkend zum 01.01.2023 oder auch erst zum 01.01.2024 erfolgen.
Durch die Übernahme der Kindertagesstätte muss die Gemeinde auch einen Vertrag mit der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) eingehen, da die ZPV auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage hat bauen lassen. Die Anlage wurde von der ZPV finanziert. Die jährliche Miete der ZPV an die Kirchengemeinde Hirzenhain in Höhe von 650,00 € wird damit dann zukünftig an die Gemeinde Eschenburg gezahlt.
Bei dem Abschluss eines Erbbaupachtvertrages über ein bebautes Grundstück innerhalb der Ortslage handelt sich um eine Grundstücksangelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung. Aus diesem Grund ist nach der Hauptsatzung die Angelegenheit der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Abschluss eines Erbbauvertrages mit der Ev. Kirchengemeinde rückwirkend zum 01.01.2023.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Kita Neue Mitte Eibelshausen - Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung - Kauf des Gebäudes |
Im Haushalt 2023 hat die Gemeinde eine Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Erwerb der Kita „Neue Mitte“ in Höhe von 4.050.000 € eingeplant. Der Haushalt wurde am 02.01.2023 durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. Allerdings wurde die VE für die Kita unter den Vorbehalt der Einzelgenehmigung gestellt. Dazu wurde von Seiten der Kommunalaufsicht folgende Aussage getroffen:
Die Kommunalaufsicht sieht die Veranschlagung der VE aus den folgenden Gründen kritisch:
„Es ist nicht ersichtlich auf welcher Grundlage das Angebot des Investors und Angabe zu den jährlichen Folgekosten beruht. Zudem scheint hier auch noch unklar zu sein, ob das Objekt erworben oder angemietet werden soll. Vor diesem Hintergrund erachte ich es als angemessen und erforderlich, diese Maßnahme unter den Vorbehalt meiner Einzelgenehmigung zu stellen. Sofern Sie die Verpflichtungsermächtigung in Anspruch nehmen möchten, bitte ich neben einer frühzeitigen Information auch um Vorlage aktueller und aussagekräftiger Unterlagen zur Kosten- und Folgekostenberechnung sowie eines Zeitplanes für die Umsetzung der Maßnahme.“
Daraus folgt, dass die Gemeinde jetzt die Entscheidung treffen sollte, das Gebäude zu kaufen, so bisher der Tenor der Beratungen in den Gremien. Eine Anmietung wäre aber auch noch möglich. Bei einer Entscheidung zum Kauf des Gebäudes ist bei der Kommunalaufsicht die Genehmigung der VE zu beantragen. Diese Entscheidung ist, aufgrund der Bedeutung, durch die Gemeindevertretung zu treffen.
Zu den „Fragen“ der Kommunalaufsicht.
Das Angebot des Investors beruht auf einem Ausschreibungsverfahren.
Die Folgekosten beruhen auf den Planungen der Betriebskosten der Kita Pusteblume in Eibelshausen. Die Kita ist von der Größe vergleichbar. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Kita Pusteblume einen kirchlichen Zuschuss von 10 % - 15 % erhält. Dies wird bei der Kita „Neue Mitte“ nicht der Fall sein. Eine Berechnung wurde vorgelegt.
Bei dieser Berechnung sind die steigenden Zinskosten ein Risiko. Die Planungen im Finanzplan sehen vor, die Kita zu 50 % aus Eigenmitteln und zu 50 % über Kredit zu finanzieren.
Ein weiteres Risiko stellt die Inflation auch im Hinblick auf die Lohnkosten dar.
Die Firma JFP Fischer Projekt GmbH hat einen vorläufigen Mietzins von 283.500 € berechnet, mit dem Hinweis, dass aufgrund der steigenden Zinsen dieser ggf. noch höher zu berechnen ist. Die Berechnung erfolgte auf einem Zinssatz von 4 % und einer Tilgung von 3 %.
Zu den steuerlichen Fragen in Bezug auf den Erwerb der Kita ist ein Gutachten unseres Steuerberaters erforderlich.
Bisherige Recherchen haben ergeben, dass die Finanzämter von einem engen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Erwerbsvorgang eines Grundstücks und dem späteren Bauvertrag des Grundstücks ausgehen und die Grunderwerbsteuer für den gesamten Vorgang fordern.
Dies führt aber zur Umsatzsteuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 9a UstG.
Die wesentlichen Gründe für den Kauf der Kita sind:
Gegen den Kauf spricht, dass wir neben den Zinsen auch die AfA im Ergebnishaushalt erwirtschaften müssen. Wir haben aber die Möglichkeit, über 80 Jahre abzuschreiben und damit die Belastung durch die AfA erträglich zu gestalten. Sollte der Bedarf an Kita-Plätzen zurückgehen, können wir den Mietvertrag auslaufen lassen und sind nicht Eigentümer einer ungenutzten Immobilie. Sollte allerdings dieser Fall eintreten, wäre zu überlegen, ob dann nicht eine andere Kita in Eibelshausen geschlossen wird oder dort die Gruppenzahl reduziert werden kann.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß den vorgenannten Gründen, das Grundstück und das Gebäude der Kita „Neue Mitte“ zu kaufen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad hat Mitteilungen zu folgenden Punkten:
Von Seiten des Ausschusses werden folgende Fragen gestellt und von Bürgermeister Konrad beantwortet:
Ende der Sitzung: 20:30 Uhr
stellv. Ausschussvorsitzender — Schriftführer
Gerd Müller — Sascha Nickel