1. Haushaltssatzung
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I, S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBL S. 83, 88), in Verbindung mit § 94 ff. der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93), hat die Verbandsversammlung am 27.02.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.373.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.373.000 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
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| ausgeglichen | 0 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 70.000 € |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 346.500 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 58.000 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| Mit einem Zahlungsmittelüberschuss von | 358.500 € |
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2024 auf 49,7387 € je Einwohner nach dem Stand vom 30.06.2023 (Statistisches Landesamt) festgesetzt.
| Gemeinde Eschenburg | 10.079 Einwohner | (64,2384 %) |
| Gemeinde Dietzhölztal | 5.611 Einwohner | (35,7616 %) |
| Gesamt | 15.690 Einwohner | (100 %) |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 27.Februar 2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 € festgelegt.
Eschenburg, den 27. Februar 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung und Haushaltsbegleitverfügung
Bezug:
Ich freue mich, dem Vorstand des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ gemäß § 18 Abs. 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG-zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019-GVBL. S. 416) i.V. m. dem § 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO-in der aktuell geltenden Fassung), die nachstehende Genehmigung erteilen zu können:
aufsichtsbehördliche Genehmigung 2024
des Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 4 der HH-Satzung gemäß § 105 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 € (i. W.: einhundertfünfzigtausend Euro).
Der Haushalt 2024 hat keine weiteren genehmigungsbedürftigen Bestandteile.
Die Genehmigung ist gemäß §§ 92 und 105 HGO mit den nachfolgenden Auflagen verbunden, die in der dann folgenden Begleitverfügung auch begründet und erläutert werden:
Auflagen:
| 1. | Die Haushaltsbegleitverfügung ist entsprechend § 50 Abs. 3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeigneter Form bekannt zu machen; hierüber ist ein Beleg sowie der Nachweis der Bekanntmachung gem. § 97 Abs. 5 HGO bis zum 30.April 2024 vorzulegen. |
| 2. | Der Jahresabschluss 2023 ist sach- und fristgerecht bis zum 30. April 2024 aufzustellen. Ich bitte dann zeitnah auch die „drei Rechnungen“ (im Sinne von § 112 Abs. 2 HGO) und den Aufstellungsbeschluss zu übersenden und zeitgleich auch über den Stand der Aufarbeitung des Prüfungsrückstaus zum Stand 20.Mai 2024 zu informieren. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 12.April 2024 bis 22. April 2024
im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Eschenburg, den 28.März 2023