Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vorbereitung der Planung für das Vorhaben B 253 Ortsumgehung Frohnhausen-Wissenbach

Bekanntmachung

Vorbereitung der Planung für das Vorhaben B 253 Ortsumgehung Frohnhausen-Wissenbach

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, beabsichtigt, das o.g. Bauvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit durchzuführen.

Die Planung und Baurechtschaffung für das o.g. Vorhaben wird von Hessen Mobil in Kooperation mit der Oranienstadt Dillenburg und den Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal durchgeführt. Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der geplanten B253 Ortsumgehung Frohnhausen - Wissenbach folgende Vorarbeiten und Untersuchungen

im Zeitraum vom 01.05.2026 bis 31.12.2026

durchgeführt werden.

Floristische und faunistische Kartierungen

Die Kartierungen finden in einem Korridor statt, der in der Anlage dargestellt ist. Zur Durchführung der Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen begangen, Flurstücke betreten und Hilfsmittel zur Kartierung (z.B. Horchkisten, Fangnetze) aufgestellt bzw. ausgelegt werden.

Die Vorarbeiten und Untersuchungen dienen der Vorbereitung der Planung, durch sie wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Eine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang Flächen für die spätere Baudurchführung in Anspruch genommen werden, ist damit nicht verbunden. Eventuelle Einwendungen können im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens noch rechtzeitig geltend gemacht werden.

Die betroffenen Grundstücke (Übersichtskarte und Flurstücksbestandsliste) sind im Internet unter www.eschenburg.de eingestellt. Sollte kein Zugang zum Internet vorliegen, können die Übersichtskarte und Flurstücksbestandsliste nach vorheriger Terminvereinbarung (02774-915-151) bei der Gemeinde Eschenburg eingesehen werden.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung oder der Oranienstadt Dillenburg durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Gießen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßen-bauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Hessen Mobil, Dezernat Z4, Dostojewskistraße 4-6, 65187 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.