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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 16/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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1. Einebnung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit

Ab dem 09. Mai 2024 werden die nachfolgend aufgelisteten Gräber auf den Eschenburger Friedhöfen nach Ablauf der Ruhezeit eingeebnet.

Zur Erläuterung: Die Ruhezeit für Einzelgräber betrug 30 Jahre. Bei Familiengräbern betrug die Ruhe- bzw. Nutzungszeit 40 Jahre ab Erstbestattung und 30 Jahre ab Zweitbelegung.

Dies betrifft bei:

Reihengräbern den Jahrgang

1994,

Familiengräbern den Jahrgang

1984 (Erstbelegung) und

1994 (Zweitbelegung)

Die Einebnung erfolgt gebührenfrei durch die Mitarbeiter des Gemeinde-Bauhofs

Bis zum o.g. Termin steht es den Angehörigen selbstverständlich frei, Pflanzen, Blumenschmuck, Grabmal und Rahmen, sowie sonstiges Grabzubehör von ihren Gräbern zu entfernen. Ansonsten gehen diese Sachen in das Eigentum der Gemeinde über und werden bei der Einebnung mit entfernt.

Die Mitarbeiter der Gemeinde Eschenburg werden keine Grabanlage demontieren und privat anliefern oder verladen. Diese Arbeiten müssen von den Angehörigen oder Nutzungsberechtigten in Eigenleistung erfolgen!

2. Einebnung von Gräbern auf Antrag

Seit dem 01.07.2004 gilt eine neue Friedhofssatzung mit kürzeren Ruhezeiten. Die Ruhezeit für Einzelgräber wurde auf 25 Jahre herabgesetzt und Familiengräber haben nun eine Ruhezeit von 30 Jahren ab Erstbestattung bzw. 25 Jahren für die Zweitbelegung.

Urnengräber haben ab dem 01.01.2011 eine Ruhezeit von 15 Jahren.

Auf Antrag können auch solche Gräber gebührenfrei eingeebnet werden, bei denen diese verkürzten Ruhezeiten jetzt abgelaufen sind.

Gräber, welche auf Antrag eingeebnet werden, sind nicht in nachfolgender Liste aufgeführt. Anträge für die Einebnung im Jahr 2024, werden nur bis zum 30. April 2024 angenommen.

Anträge die später eingehen, können aus organisatorischen Gründen, erst im Jahr 2025 berücksichtigt werden.

3. Gebührenpflichtige Einebnung von Gräber vor Ablauf der Ruhezeit

Die gebührenpflichtige Einebnung anderer Gräber ist auf Antrag ebenfalls möglich.

Eine Mindestruhezeit von 20 Jahren muss gegeben sein.

Die Gebühr für die vorzeitige Einebnung (Ruhezeit unter 25 Jahre) beträgt für ein:

>

Einzelgrab:

155,00 Euro

>

Familiengrab:

202,50 Euro

>

Wiesengrabstätte:

55,00 Euro

>

Urnengrabstätte:

102,50 Euro

>

Urnenstele:

170,00 Euro

>

Kindergrabstätte:

102,50 Euro

Für Rückfragen und Anträge auf Einebnung steht die Technische Bauabteilung unter Telefon 02774/ 915 150 (Herr Hermann) und 915 152 (Herr Müller) zur Verfügung.

Folgende Gräber werden ab Mai 2024 eingeebnet

Friedhof Eibelshausen

Nr.

Grab-

art

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbe-

datum

1

RG

620

Rompf

Frieda

11.04.1994

2

UG

173

Köhler

Edmund + Leontina

1994

18.03.2004

3

UG

172

Neumayer

Franz

1994

4

FG

155

Müller

Eugen

Elfriede, geb. Lückof

19.03.1991

25.12.1984

Friedhof Eiershausen

Nr.

Grab-

art

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbe-

datum

1

RG

15

Baum

Elli, geb. Nickel

26.04.1994

2

UG

99

Simon

Edgar

30.08.1994

Friedhof Hirzenhain

Nr.

Grab-

art

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbe-

datum

1

RG

391

Baum

Helena

14.08.1994

2

RG

392

Beck

Harry

1994

3

RG

416

Losert

Berta

12.01.1994

4

RG

419

Schneider

Werner

12.10.1994

5

RG

444

Rotter

Adolf

1994

6

Friedhof Roth

Nr.

Grab-

art

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbe-

datum

1

RG

24

Dorndorf

Maria,

geb. Blöcher

17.05.1994

Friedhof Simmersbach

Nr.

Grab-

art

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbe-

datum

1

Keine

turnusmäßige

Einebnung

in

2024

Friedhof Wissenbach

Nr.

Grab-

art

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbe-

datum

1

RG

141

Pfeiffer

Wilfried

07.02.1994

2

RG

142

Hein

Gottfried

27.03.1994

3

RG

144

Reeh

Karl

24.04.1994

4

RG

147

Verbecke

Björn

19.09.1994

5

RG

149

Kunz

Richard

19.10.1994

6

RG

150

Pfeiffer

Wilhelm

06.11.1994

7

RG

151

Richter

Edeltraut

28.12.1994

8

FG

55

Bilstein

Bilstein

Blum

Josef

Anna

Hans

1984

1986

(Urne) 24.03.2005

RG = Reihengrab FG = Familiengrab UG = Urnengrab KG = Kindergrab