hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gewinnung von Energie aus regenerativen Quellen ist für die Gemeinde Eschenburg seit vielen Jahren ein wichtiger Baustein der nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Historisch verankert ist die Haubergswirtschaft, seit Mitte der 1990er Jahre erzeugt die Gemeinde Energie in einem Blockheizkraftwerk, 2016 kam die Gründung der interkommunalen Lahn-Dill-Energiegenossenschaft hinzu. Mit der Energie-Messe wurde 2006 eine inzwischen traditionelle Veranstaltung mit einem breiten Beratungsangebot für Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung und für alternative und nachhaltige Energiegewinnung etabliert.
Seit dem Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen aus dem Jahr 2012 wird im Bereich nördlich des Galgenbergs der Bau von Windenergieanlagen projektiert. Gemeinden können mit der Aufstellung von räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplänen die Genehmigungsvoraussetzungen für Windenergieanlagen schaffen und fördern.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Planaufstellungsverfahren mit der förmlichen Öffentlichkeit weitergeführt. Zu dem Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ liegen als umweltbezogene Informationen vor:
der Umweltbericht,
eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 5115-401 „Hauberge bei Haiger“,
eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 5516-308 „Bortsgrasrasen bei Simmersbach“,
eine FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 5516-305 „Extensivgrünland bei Ober- und Niederhörlen“,
umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (Landkreis - Amt für den ländlichen Raum, Landkreis - Abt. Umwelt, Natur und Wasser, Landkreis - Abt. Bauen und Wohnen, Regierungspräsidium Gießen, Hessen-Forst). Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen auf die Inanspruchnahme von Waldflächen, immissionsschutzfachliche Fragen, Anforderungen an naturschutzfachliche/ naturschutzrechtliche Betroffenheiten, auf den Gewässer- und Bodenschutz. Die Informationen aus den Stellungnahmen sind inhaltlich in die Begründung und den Umweltbericht zur Planung aufgenommen. Die erforderlichen naturschutzfachlichen Untersuchungen sind Bestandteil der Planunterlagen.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Der Entwurf des Teilflächennutzungsplanes „Windenergiegebiet Galgenberg“ wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von
Dienstag, 22.04.2025 bis einschließlich Freitag, den 23.05.2025
im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde Eschenburg abgerufen werden (https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung).
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.comStadtplanungAktuelle Beteiligungsverfahren.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Ortsteil Eibelshausen, Raum E.05 (Bauabteilung), öffentlich ausgelegt.
Öffnungszeiten des Rathauses: | ||
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| Montag bis Freitag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
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| Montag: | 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
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| Dienstag und Donnerstag: | 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Besuchszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 02774/915-108 erfolgen.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: k.fritschi@eschenburg.de oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Lage und räumlicher Umgriff des Windenergiegebiets Galgenberg
Eschenburg, den 17.04.2025