Amt für Bodenmanagement Marburg
-Flurbereinigungsbehörde-
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Tel.-Nr.: +49(611) 535 3240
Fax: +49(611) 327 605 700
E-Mail: steffen.breitbarth@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-MR-05-08-90-01-B-0004#007
Flurbereinigungsverfahren Haiger-Oberroßbach
Verfahrens-Nr.: F 890
In dem Flurbereinigungsverfahren Haiger-Oberroßbach, Lahn-Dill-Kreis, habe ich gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke einen Anhörungstermin anberaumt auf
Donnerstag, den 07. Mai 2026, 10:00 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus Offdilln,
Am Jägershof 9, 35708 Haiger-Offdilln
zu welchem die Beteiligten hierdurch eingeladen werden.
Wichtiger Hinweis:
Die ursprünglich angedachten Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus Weidelbach stehen kurzfristig nicht zur Verfügung. Bitte beachten Sie daher den Ortswechsel in das Dorfgemeinschaftshaus Offdilln.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke können im v. g. Anhörungstermin erhoben oder danach schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Amt für Bodenmanagement, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, erklärt werden.
Beteiligte, die gegen die Ergebnisse der Wertermittlung keine Einwendungen haben, brauchen an dem Anhörungstermin am 07. Mai 2026 nicht teilzunehmen.
Für das Flurbereinigungsverfahren gilt folgender Wertermittlungsrahmen:
Abwertungen wegen Grundstücksbeeinträchtigungen werden gemäß der nachfolgenden Tabelle als Wertkorrekturen angebracht und sind im Nachweis des Alten Bestandes dem betroffenen Flurstück zugeordnet und vermerkt.
| Wertkorrekturmerkmal | Erläuterung | Korrektur- faktor |
| Rodungsfläche | Entbuschte Flächen | -10 Prozent |
| Hängigkeit | Hängige Flächen | -10 Prozent |
| Leitungsrecht | Leitungsrecht | -10 Prozent |
| Leitungsrecht (Strom - Freileitung) | Leitung EAM | 0 Prozent |
| Verunkrautung | Verbuschte Flächen | -10 Prozent |
| Waldschaden | Waldschatten | -10 Prozent |
| Bodenschätzungskorrektur | Wegfallende WEG / WAG Flächen | -10 Prozent |
Die 20 kV-Freileitung der EAM ist grundbuchlich nicht gesichert, erhält keine Abwertung und ist nur nachrichtlich übernommen. Sollten Waldflächen den Eigentümer wechseln, wird bei Bedarf der Bestand gesondert bewertet.
Im Anhörungstermin, am 07. Mai 2026, können zu einzelnen Besitzständen keine Auskünfte erteilt werden, dazu können vorab eine telefonische Auskunftserteilung oder der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (siehe Informationen) genutzt werden.
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden nach Behebung begründeter Einwendungen durch die Flurbereinigungsbehörde festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht.
Jeder Teilnehmer, Bevollmächtigte oder Vertreter erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, der die Flächengröße und die Ergebnisse der Wertermittlung ihres / seines Grundbesitzes im Flurbereinigungsverfahren nachweist.
Den Teilnehmern wird empfohlen, die Ergebnisse der Wertermittlung anhand der ihnen zugegangenen Nachweise, auch in Bezug auf ihre Nachbarflurstücke, zu überprüfen.
Ferner sollte jeder Teilnehmer prüfen, ob die ihr / ihm innerhalb des Flurbereinigungsgebietes gehörenden Grundstücke in diesem Nachweis vollständig und mit den richtigen Grundstücksbezeichnungen, Flächenangaben sowie grundbuchrechtlichen Eintragungen enthalten sind.
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung werden zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung am
Mittwoch, den 06.05.2026
von 9:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00
im Dorfgemeinschaftshaus Offdilln
Am Jägershof 9, 35708 Haiger-Offdilln,
für die Beteiligten öffentlich ausgelegt.
Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen im Amt für Bodenmanagement Marburg folgende Personen zur Verfügung:
| Name | Tel.-Nr. | E-Mail: |
| Herr Heiko Jakobi | +49 611 535 3270 | heiko.jakobi@hvbg.hessen.de |
| Frau Heidrun Schöne | +49 611 535 3209 | heidrun.schoene@hvbg.hessen.de |
Zu Fragen, die nicht telefonisch beantwortet werden können, wird ausdrücklich auf die Auslegung und Auskunftserteilung hingewiesen. Zweckmäßigerweise sind die erhaltenen Unterlagen zu dem aufgeführten Termin mitzubringen.
Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Haiger und in den angrenzenden Gemeinden Breitscheid, Burbach, Dietzhölztal, Eschenburg, Wilnsdorf und in den Städten Dillenburg und Netphen öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist diese Ladung zur Wertermittlungsvorlage im Internet unter https://hvbg.hessen.de/F890 abrufbar.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, den 01. April 2026
(LS)