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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 16/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen

1. Einebnung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit

Ab dem 09. Mai 2026 werden die nachfolgend aufgelisteten Gräber auf den Eschenburger Friedhöfen nach Ablauf der Ruhezeit eingeebnet.

Zur Erläuterung: Die Ruhezeit für Einzelgräber betrug 30 Jahre. Bei Familiengräbern betrug die Ruhe- bzw. Nutzungszeit 40 Jahre ab Erstbestattung und 30 Jahre ab Zweitbelegung.

Dies betrifft bei:

Reihengräbern den Jahrgang

1996,

Familiengräbern den Jahrgang

1986 (Erstbelegung)

und 1996 (Zweitbelegung)

Die Einebnung erfolgt gebührenfrei durch die Mitarbeiter des Gemeinde-Bauhofs

Bis zum o.g. Termin steht es den Angehörigen selbstverständlich frei, Pflanzen, Blumenschmuck, Grabmal und Rahmen, sowie sonstiges Grabzubehör von ihren Gräbern zu entfernen. Ansonsten gehen diese Sachen in das Eigentum der Gemeinde über und werden bei der Einebnung mit entfernt.

Die Mitarbeiter der Gemeinde Eschenburg werden keine Grabanlage demontieren und privat anliefern oder verladen. Diese Arbeiten müssen von den Angehörigen oder Nutzungsberechtigten in Eigenleistung erfolgen!

2. Einebnung von Gräbern auf Antrag

Seit dem 01.07.2004 gilt eine neue Friedhofssatzung mit kürzeren Ruhezeiten. Die Ruhezeit für Einzelgräber wurde auf 25 Jahre herabgesetzt und Familiengräber haben nun eine Ruhezeit von 30 Jahren ab Erstbestattung bzw. 25 Jahren für die Zweitbelegung.

Urnengräber haben ab dem 01.01.2011 eine Ruhezeit von 15 Jahren.

Auf Antrag können auch solche Gräber gebührenfrei eingeebnet werden, bei denen diese verkürzten Ruhezeiten jetzt abgelaufen sind.

Gräber, welche auf Antrag eingeebnet werden, sind nicht in nachfolgender Liste aufgeführt. Anträge für die Einebnung im Jahr 2026, werden nur bis zum 30. April 2026 angenommen.

Anträge die später eingehen, können aus organisatorischen Gründen, erst im Jahr 2027 berücksichtigt werden.

3. Gebührenpflichtige Einebnung von Gräber vor Ablauf der Ruhezeit

Die gebührenpflichtige Einebnung anderer Gräber ist auf Antrag ebenfalls möglich.

Eine Mindestruhezeit von 20 Jahren muss gegeben sein.

Die Gebühr für die vorzeitige Einebnung (Ruhezeit unter 25 Jahre) beträgt für

ein:

>

Einzelgrab:

217,50 Euro

>

Familiengrab:

282,00 Euro

>

Wiesengrabstätte:

70,00 Euro

>

Urnengrabstätte:

140,00 Euro

>

Urnenstele:

95,00 Euro

>

Kindergrabstätte:

140,00 Euro

Für Rückfragen und Anträge auf Einebnung steht die Technische Bauabteilung unter Telefon 02774/ 915 150 (Herr Hermann) und 915 152 (Herr Müller) zur Verfügung.

Folgende Gräber werden ab Mai 2025 eingeebnet

Friedhof Eibelshausen

Nr.

Grabart

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

RG

658

Heiland

Edeltraut Christine

11.12.1996

2

RG

660

Nassauer

Otto + Maria

20.11.1996 05.12.2011

3

RG

662

Daum

Wilhelm

1996

4

RG

666

Welsch

Friedhelm

07.02.1996

Friedhof Eiershausen

Nr.

Grabart

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

RG

21

Deis

Hans

14.02.1996

Friedhof Hirzenhain

Nr.

Grabart

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

RG

446

Hanstein

Siegfried

21.01.1996

2

RG

447

Spies

Horst Bernd

24.01.1996

3

RG

451

Hermann

Heini

03.02.1996

4

RG

452

Hinn

Auguste Marie

geb. Küthe

1996

5

RG

456

Hermann

Ernst

20.06.1996

6

RG

458

Heinrich

Helene

geb. Klein

1996

7

RG

461

Wohnrade

Siegfried

01.07.1996

8

RG

463

Möller

Alfred

05.08.1996

Friedhof Roth

Nr.

Grabart

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

RG

12

Blöcher

Kurt

14.07.1996

Friedhof Simmersbach

Nr.

Grabart

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

RG

123

Müller

Berta

06.03.1996

2

RG

179

Sauer

Maria geb.

Schremmer

06.12.1996

Friedhof Wissenbach

Nr.

Grabart

Grab-

nummer

Name

Vorname

Sterbedatum

1

RG

116

Kunz

Christel

geb. Klamma

02.02.1996

2

RG

120

Marx

Emma

06.08.1996

3

RG

122

Schubert

Marie

geb. Jäckel

20.08.1996

4

RG

222

Rust

Paul + Ruth

30.10.1996

1985

5

UG

418

Hain

Elisabeth

geb. Müller

1996

6

FG

336

Thomas

Otto + Erna

1979 + 1996

RG = Reihengrab FG = Familiengrab UG = Urnengrab KG = Kindergrab