Gerade jetzt, wenn das Grün „schießt“ und sprießt, ist die Anleinpflicht wichtig. Wenn die Halme auf den Wiesen und im Wald höher werden als manche Hunde, verbirgt sich hinter diesem Schutz die „Kinderstube“ der Natur. Wieviele Enten und andere Bodenbrüter haben ihre Nester am Uferrand und im Gras. Jede noch so freundliche Hundeschnauze kann dann stören, womöglich sogar zerstören. Deshalb dürfen die Hunde im Wald und Wiesen die Wege nicht verlassen. Wenn sie nicht aufs Wort gehorchen und sich nicht abrufen lassen, sollte man die Hunde auch auf den Wegen nicht von der Leine lassen.
„Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und auf Wiesen an der Leine zu führen“, heißt es in der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg. Diese Anleinpflicht ist von der Gemeindevertretung eingeführt worden, um die Tiere in der Natur zu schützen. Mehr unter www.eschenburg.de/anleinpflicht im Internet.