Vollzug des Titels IV der GewO
Festsetzung der Märkte gem. § 68 II GewO
mit Volksfesttätigkeit gem. § 60 b I GewO
Die Traditionellen Märkte (Frühjahrs- und Herbstmarkt) werden gem. § 68 II der GewO (Gewerbeordnung) als Jahrmärkte mit Volksfesttätigkeit gem. § 60 b I GewO als eintägige, jährlich wiederkehrende Veranstaltungen festgesetzt. Trotz der gegebenen Volksfesttätigkeit überwiegt der traditionell belegte Jahrmarktcharakter.
Der Frühjahrsmarkt beginnt am zweiten Sonntag im Mai (10. Mai 2026) und endet nach zwei Tagen am darauffolgenden Montag im Mai (11. Mai 2026).
Der Herbstmarkt beginnt am zweiten Sonntag im Oktober (11. Oktober 2026) und endet nach zwei Tagen am darauffolgenden Montag im Oktober (12. Oktober 2026).
Festgesetzte Öffnungszeiten der Jahrmärkte:
Die Verkaufszeiten der Jahrmärkte sind von 10:00 Uhr - 18:00 Uhr festgesetzt.
Der Marktbereich wird in folgenden Bereichen festgesetzt:
Marktstraße, Dammstraße, Marktplatz, Kirchstraße, Eiershäuser Straße, Nassauer Straße
Die Festsetzung der o. g. Märkte hat zur Folge, dass die jeweiligen Veranstaltungen unter einer Reihe von Privilegien durchgeführt werden können:
Eschenburg, den 01. April 2026