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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verfügung

Vollzug des Titels IV der GewO

Festsetzung der Märkte gem. § 68 II GewO

mit Volksfesttätigkeit gem. § 60 b I GewO

Die Traditionellen Märkte (Frühjahrs- und Herbstmarkt) werden gem. § 68 II der GewO (Gewerbeordnung) als Jahrmärkte mit Volksfesttätigkeit gem. § 60 b I GewO als eintägige, jährlich wiederkehrende Veranstaltungen festgesetzt. Trotz der gegebenen Volksfesttätigkeit überwiegt der traditionell belegte Jahrmarktcharakter.

Der Frühjahrsmarkt beginnt am zweiten Sonntag im Mai (10. Mai 2026) und endet nach zwei Tagen am darauffolgenden Montag im Mai (11. Mai 2026).

Der Herbstmarkt beginnt am zweiten Sonntag im Oktober (11. Oktober 2026) und endet nach zwei Tagen am darauffolgenden Montag im Oktober (12. Oktober 2026).

Festgesetzte Öffnungszeiten der Jahrmärkte:

Die Verkaufszeiten der Jahrmärkte sind von 10:00 Uhr - 18:00 Uhr festgesetzt.

Der Marktbereich wird in folgenden Bereichen festgesetzt:

Marktstraße, Dammstraße, Marktplatz, Kirchstraße, Eiershäuser Straße, Nassauer Straße

Die Festsetzung der o. g. Märkte hat zur Folge, dass die jeweiligen Veranstaltungen unter einer Reihe von Privilegien durchgeführt werden können:

  • Es ist keine Gewerbeanzeige erforderlich
  • Es muss keine Reisegewerbekarte vorgelegt werden
  • Das Sonn- und Feiertagsgesetz findet keine Anwendung
  • Die allgemeinen Ladenschlusszeiten gem. HLÖG finden für die Krammärkte keine Anwendung

Eschenburg, den 01. April 2026

 

 

Konrad
(Bürgermeister)