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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verordnung über die Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLÖG)

Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606) wird verordnet:

§ 1

Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Eschenburg am

10. Mai 2026

aus Anlass des traditionellen Frühjahrsmarktes in Eschenburg in Verbindung mit dem Festival „MundART mit Biss“

11. Oktober 2026

aus Anlass des traditionellen Herbstmarktes in Eschenburg

Die Offenhaltung ist beschränkt für die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Eschenburg, den 01. April 2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Eschenburg

 

 

(Konrad)
Bürgermeister