Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606) wird verordnet:
Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Eschenburg am
| 10. Mai 2026 | aus Anlass des traditionellen Frühjahrsmarktes in Eschenburg in Verbindung mit dem Festival „MundART mit Biss“ |
| 11. Oktober 2026 | aus Anlass des traditionellen Herbstmarktes in Eschenburg |
Die Offenhaltung ist beschränkt für die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Eschenburg, den 01. April 2026