Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am 15.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -20.930.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 20.800.000 € |
| mit einem Saldo von | -130.000 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -10.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | |
| mit einem Saldo von | -10.000 € |
| mit einem Überschuss von | -140.000 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf | 690.000 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 744.500 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.187.500 € |
| mit einem Saldo von | -1.443.000 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.000.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -435.500 € |
| mit einem Saldo von | 564.500 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -188.500 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.450.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 15.12.2022 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO
§ 98 II Nr. 3 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 5 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 25.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.
§ 98 II Nr. 4 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 50.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.
§ 100 HGO
Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.
§ 12 GemHVO
Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 100.000 € festgelegt.
Deckungsfähigkeit
Mehrerträge der Gewerbesteuer können zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Heimatumlage verwendet werden.
35713 Eschenburg, 16.12.2022
Der Gemeindevorstand
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Konrad
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Landrat des Lahn-Dill-Kreises - als Behörde der Landesverwaltung
Postfach 19 40
35573 Wetzlar
Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr
- Kommunal- und Finanzaufsicht-
Datum: 02. Januar 2023
Unser Zeichen.: 15.1 - FA - 221.2 (532009)
Ansprechpartner: Herr Kauferstein
Gemäß § 97a, 102, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung in der aktuell gültigen Fassung erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg die
I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2023
| a. | der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 103 HGO in Höhe des Gesamtbetrags von |
|
| 1.000.000 € (i. W.: eine Million Euro) |
| b. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 HGO zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren in Höhe von 4.450.000 € wird zunächst auf |
|
| 400.000 € (i. W.: vierhunderttausend Euro) |
|
| reduziert und eine mit Verpflichtungsermächtigungen geplante Maßnahme wird unter Einzelgenehmigungsvorbehalt gestellt (Auflage 4) |
| c. | des Betrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zu einem Höchstbetrag von |
|
| 500.000 € (i. W.: fünfhunderttausend Euro) |
Die Genehmigung ist gemäß §§ 92 Abs. 5, 102, 103 und 105 HGO mit den nachstehenden vier Auflagen verbunden, die in der ebenfalls beigefügte Begleitverfügung erläutert und begründet werden.
Auflagen
| 1. | Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung inkl. Haushaltsbegleitverfügung sind der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs.3 HGO in geeigneter Form bekannt zu machen. Den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) i.S.v. § 97 Abs.4 HGO bitte ich bis zum 10. Februar 2023 zu übersenden. |
| 2. | Die Aufstellung des Abschlusses 2022 hat fristgerecht im Sinne der Vorgaben des § 112 Abs.5 HGO bis zum 30. April 2023 zu erfolgen. |
| 3. | An Ihrem Berichtswesen im Sinne von § 28 GemHVO möchte ich teilhaben und bitte darum, mir die Berichte innerhalb von vier Wochen nach dem Stichtag ebenfalls zu übersenden. |
| 4. | Die Investitionsmaßnahme „32769-0001- Kita Neue Mitte“ stelle ich im Sinne der Vorgaben des § 112 HGO in Verbindung mit § 103 abs.4 HGO unter den Vorbehalt der Einzelgenehmigung. Die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen für diese Investition ist bei Bedarf und nach Abschluss der noch erforderlichen Klärungsprozesse rechtzeitig bei mir zu beantragen. |
Im Auftrag und in Vertretung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13. Januar bis 24. Januar 2023 im Rathaus, Nassauer Straße 11, OT Eibelshausen, Zimmer 2.08 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| montags bis freitags | von 08.30 bis 12.00 Uhr |
| und montags | von 14.00 bis 16.30 Uhr |
| sowie dienstags und donnerstags | von 14.00 bis 15.30 Uhr |
35713 Eschenburg, den 05.01.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Eschenburg
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Konrad
Bürgermeister