Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 15.12.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 1.110.000 € aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 1.411.000 € aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 550.000 EUR um 165.000 EUR vermindert und damit auf 385.000 EUR neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
§ 8 wird nicht geändert
35713 Eschenburg, den 16.12.2022
Gemeindevorstand
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Konrad
Bürgermeister
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Landrat des Lahn-Dill-Kreises - als Behörde der Landesverwaltung
Postfach 19 40
35573 Wetzlar
Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr
- Kommunal- und Finanzaufsicht-
Datum: 28. Dezember 2022
Unser Zeichen.: 15.1 - FA - 221.2 (532009)
Ansprechpartner: Herr Kauferstein
I. modifizierte aufsichtsbehördliche Genehmigung der der Haushaltssatzung 2022 in der Fassung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Eschenburg
Gemäß § 97a, 102, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell gültigen Fassung erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg die
| a. | des von der Gemeindevertretung am 16. Dezember 2021 beschlossene Haushaltssicherungskonzeptes (§ 6 der Haushaltssatzung) (unverändert) |
| b. | der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 103 HGO bis zu einem Gesamtbetrag von |
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| 900.000 € (i. W.: neunhunderttausend Euro) (unverändert) |
| c. | des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 HGO bis zu einem durch den Nachtrag geminderten Betrag von |
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| 385.000 € (i. W.: dreihundertfünfundachtzigtausend Euro) |
| d. | des Betrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zu einem Höchstbetrag von |
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| 500.000 € (i. W.: fünfhunderttausend Euro) (unverändert) |
Der Haushalt hat keine weiteren genehmigungsbedürftigen Bestandteile. Die Genehmigung ist gemäß §§ 92 Abs. 5, 102, 103 und 105 HGO mit Auflagen verbunden.
| 1. | Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung inkl. Haushaltsbegleitverfügung sind der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs.3 HGO in geeigneter Form bekannt zu machen. Den Nachweis der öffentlichen Bekannt-machung (mit Auflagen) i.S.v. § 97 Abs.4 HGO bitte ich bis zum 28. Januar 2022 zu übersenden. (sachgerecht erfüllt!) |
| 2. | Die Aufstellung des Abschlusses 2021 hat fristgerecht im Sinne der Vorgaben des § 112 Abs.5 HGO bis zum 30. April 2022 zu erfolgen. (mit Verzögerung sachgerecht erfüllt!) |
| 3. | An Ihrem Berichtswesen im Sinne von § 28 GemHVO möchte ich teilhaben und bitte darum, mir die Berichte innerhalb von vier Wochen nach dem Stichtag ebenfalls zu übersenden. Der Stand der Umsetzung von investiven Maßnahmen ist ab einem Betrag von 70.000 € in das Berichtswesen zu integrieren. (teilweise sachgerecht erfüllt!) |
| 4. | Sollte im Vollzug wider Erwarten erkennbar werden, dass das Risiko besteht, dass der Haushalt „in Rechnung“ (§92 Abs.6) defizitär werden könnte, so bitte ich um sofortige Information der Gremien und um einen zeitnahen Bericht. Auf die Handlungsoption des § 107 HGO mache ich ausdrücklich aufmerksam. (bisher nicht erforderlich!) |
| 5. | Die durch den Finanzplanungserlass vom 27. September 2021 geforderten (Liquiditäts-) Berichte sind zeitgerecht in der Kommunaldatenbank zu erfassen. (sachgerecht erfüllt!) |
Neu: 6. Die aufgrund des Nachtrags modifizierte aufsichtsbehördliche Genehmigung und die Begleitverfügung ist im Sinne von § 50 Abs.3 HGO der Gemeindevertretung in geeigneter Form zur Kenntnisnahme zu geben. Der Nachweis hierüber, sowie der Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung der Nachtragssatzung (inkl. der ABG) ist mir bis zum 31. Januar 2023 zu übersenden.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13. Januar bis 24. Januar 2023 im Rathaus, Nassauer Straße 11, OT Eibelshausen, Zimmer 2.08 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| montags bis freitags | von 08.30 bis 12.00 Uhr |
| und montags | von 14.00 bis 16.30 Uhr |
| sowie dienstags und donnerstags | von 14.00 bis 15.30 Uhr |
35713 Eschenburg, den 05.01.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Eschenburg
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Konrad
Bürgermeister