am Donnerstag, den 15.12.2022, um 18:00 Uhr,
im Bürgerhaus Eibelshausen
Sitzungsverlauf
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Vertreter der Presse und die Zuschauer.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit zunächst 26 anwesenden Mitgliedern fest, ab TOP 2 = 27 und ab TOP 7 = 28 anwesende Mitglieder.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 01.12.2022 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.
Gegen die Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
| 2. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
Der Vorsitzende informiert über eine gemeinsame Sitzung der beiden Ältestenräte der Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal am 23.11.2022 zum Thema „Gemeinsames Vorgehen in der Gesundheitsversorgung“ sowie über eine Fahrt mit Walter Jank zur Vorbereitung des gemeinsamen Besuchs unserer Partnergemeinde Petschau in der Zeit vom 05. - 08.12.2022. Die Fahrt wird vom 28.04. - 01.05.2023 stattfinden. Das Programm und die Einladung werden im Januar allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet.
Darüber hinaus informiert er die Anwesenden, dass Walter Jank die Ehrenbürgerwürde der Gemeinde Petschau verliehen wurde.
| 3. | Gemeindevorstand und Verbände |
| 3.1 | Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände |
| 3.2 | Fragen und Anregungen |
Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar. Er wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Zum Bericht werden Fragen zu folgenden Themen gestellt:
DGH Hirzenhain
Bebauungsplan Feuerwehrgerätehaus / Kita Eiershausen
Eigentumsverhältnis Kita Neue Mitte
Weiterhin werden folgende Fragen gestellt:
Auftrag an Investor Kita Neue Mitte - Umfang des Auftrages
Wochenzeitung der Gemeinde Eschenburg - Wohnungsbedarf / Sozialer Wohnungsbau
| 4. | Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse |
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 06.12.2022, der Bau- und Umweltausschuss am 07.12.2022 und der Haupt- und Finanzausschuss am 24.11., 01.12. und 08.12.2022 getagt. Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu keine Fragen gestellt
| 5. | Besondere Vorschläge der Ortsbeiräte |
Hierzu liegt ein Antrag des Ortsbeirates Wissenbach vor. Dieser wurde von Seiten des Vorsitzenden zur Stellungnahme an den Gemeindevorstand weitergeleitet.
Von Seiten des Gemeindevorstandes liegt noch keine Stellungnahme vor. Daher kann in der heutigen Sitzung das Anliegen des Ortsbeirates noch nicht behandelt werden.
| 6. | Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ |
Die CDU-Fraktion beantragt, folgende Änderung in der Besetzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ vorzunehmen:
Das bisherige Mitglied Daniel Grebe soll zukünftig stellvertretendes Mitglied, das bisherige stellvertretende Mitglied Klaus Arhelger soll zukünftig Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes "Obere Dietzhölze" sein.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wählt Klaus Arhelger als Mitglied und Daniel Grebe als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes "Obere Dietzhölze".
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| Vorlagen des Gemeindevorstandes | |
| 7. | Gesundheitsversorgung - Weiteres Vorgehen |
Um die Gesundheitsversorgung aufrechterhalten und zukunftsfähig auszubauen, wird es wohl entscheidend sein, neue Ärztinnen und Ärzte zu finden und zu binden. Damit dies ohne Verzug bewerkstelligt werden kann, braucht es ein funktionierendes Umfeld zum Leben und Arbeiten. Neue Landärzte sind heute meist weiblich und wollen Teilzeit arbeiten als Angestellte. Sich ganz um die Patienten kümmern zu können und nicht die Bürokratie bedienen zu müssen, ist wohl der innigste Wunsch aller Menschen, die in Medizin und Pflege arbeiten - und wohl auch der Patienten.
Das Gesundheitszentrum Breitscheid und die Landarztnetz Lahn-Dill GmbH haben gezeigt, wie ein Gesundheitszentrum auch auf dem Land funktioniert, selbst für Klinik-Ärzte attraktiv ist, weitere Gesundheits-Dienstleister einbindet und sogar Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung inmitten der Kommune bietet. Bestehende Praxen einzubinden und Kräfte vor Ort zu bündeln, war das Ziel für das Gesundheitszentrum in Breitscheid, hat unsere Arbeitsgruppe bei Besichtigungen und Gesprächen herausarbeiten können.
Dieses Erfolgsrezept kann nun auch andernorts „eingelöst“ werden, seitdem die Landarztnetz GmbH neben den Lahn-Dill-Kliniken des Kreises einen zertifizierten Arztverein als neuen Gesellschafter hat: Im Verein ANR Arzt-Netz Lahn-Dill sind rund 150 Ärzte aus dem gesamten Lahn-Dill-Kreis organisiert, er wird von der Kassenärztlichen Vereinigung als Leistungserbringer anerkannt und darf selbst Arztpraxen betreiben. In dieser Kombination wird eine hausärztliche MVZ-Struktur (Medizinisches Versorgungszentrum) gemeinschaftlich von einem kreisgetragenen Krankenhaus und einem zertifizierten Arztverein betrieben und verantwortet.
Eine Kommune kann - und auch das hat das Beispiel Breitscheid gezeigt - dabei begleiten und den Weg bereiten. Dabei helfen, neue Ärztinnen und Ärzte zu finden, die sich dann in einem funktionierenden Umfeld binden wollen.
Dabei kann jetzt mehr denn je ein Stipendium helfen: Mit der „Landarztquote“ ermöglicht das Land Hessen derzeit jährlich 75 Studienanfängern ein Medizin-Studium ohne NC-Bestnoten (Numerus Clausus), aber mit der Verpflichtung, nach dem Studium zehn Jahre lang im ländlichen Raum als Kinder- oder Hausärztin in einem schlecht versorgten Gebiet zu arbeiten. „Dank Landarztquote zum Medizinstudium“ (Hessenschau vom 16.11.2022). Mit der „Landarztquote“ des Landes und einem Medizin-Stipendium der Gemeinde lassen sich kommende Mediziner für Eschenburg leichter locken. Auch in der Weiterbildung für Allgemeinmediziner spielt eine Kooperation von Kommune, Klinik, Kreis und KV, wie sie im Landarztnetz Lahn-Dill angelegt ist, eine bedeutende Rolle.
Damit die Gesundheitsversorgung ohne Verzug und langes Warten auf Investoren sichergestellt werden kann, ist eine Konzentration auf diesen zielführenden Weg wichtig.
Auch wenn eine Gemeinde hierbei nur Rahmenbedingungen gestalten kann und nichts zu beschließen hat, können wir nur so mit dem, was sich bereits vor Ort bewährt hat, starten, statt auf Investoren zu warten, die im unteren Gansbachtal oder oberen Dietzhölztal eine Millionen-Investition planen und umsetzen. Ein Partner wie Ideenwelt Gesundheitsmarkt (IWG) kann dabei helfen, darüber hinaus Fachkräfte zu akquirieren, z. B. für ein Facharztzentrum.
Die Gesundheitsversorgung zukunftsfähig zu gestalten, kann im ersten Schritt nur gelingen, wenn Arzt-Praxen und ihre Teams sich auf eine Kooperation einlassen. Nicht nur vor dem Lebenswerk der Landärztinnen und Landärzte ist es wichtig, Praktiker aus der Praxis gemeinsam und selbst Schritte in die Zukunft unternehmen zu lassen, sondern auch vor dem Hintergrund der Praxis-Erfahrung des gesamten Personals. Neues Personal lässt sich nicht so schnell finden, ist die Praxis erst mal zu. Und ob es nach einer ungewissen Zeit des Wartens für einen Investor besser wird, kann niemand mit Gewissheit und Garantie sagen. Deshalb ist eine kommerzielle Kooperation (Stichwort Facharztzentrum) richtig und wichtig, aber erst in einem zweiten Schritt.
Gut erreichbares Fachpersonal ist unser Kapital: Menschen, die für andere da sind - hier vor Ort - und uns sagen können, wie es weiter geht und wo Hilfe zu bekommen ist. Das erwarten wir als Patienten und auch als Angehörige, wenn wir medizinische Hilfe suchen und zu finden hoffen.
Um die Zusammenarbeit der bestehenden Hausarztpraxen zu ermöglichen, sollte die Gemeinde Eschenburg die Zuständigkeiten respektieren und Kooperationen wie dem Landarztnetz Lahn-Dill helfen. Praktisch kann dies schon im Haushaltsjahr 2023 damit beginnen, dass Stipendien ausgelobt werden für Medizin-Studenten.
Im zweiten Schritt - und auch das kann im Haushalt 2023 begründet und beschlossen werden - ließe sich die Gesundheitsversorgung in Eschenburg und Dietzhölztal weiter planen und projektieren, indem mit geeigneten Partnern weitere Infrastruktur-Investitionen angegangen werden.
Hierzu wird ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion gestellt. Dieser lautet wie folgt:
„Der Gemeindevorstand / der Haupt- und Finanzausschuss / die Gemeindevertretung beschließen, die Suche nach neuen Ärztinnen und Ärzten für Eschenburg mit Medizinstipendien zu fördern. Dafür sind die Mittel im Haushalt bereitzustellen und ein Regelwerk auszuarbeiten. Im Haushalt 2023 sind überdies Mittel bereitzustellen, um für die Gesundheitsversorgung in Eschenburg und Dietzhölztal weitere Infrastrukturinvestitionen planen und projektieren zu können. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg wird beauftragt, dieses Projekt zusammen mit der Gemeinde Dietzhölztal zu planen und zu verwirklichen.“
Nach eingehender Beratung beantragt der Vorsitzende der CDU-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung wird folgender Änderungsantrag vorgelegt:
„Die Gemeindevertretung beschließt, die Suche nach neuen Ärztinnen und Ärzten für Eschenburg mit Medizinstipendien zu fördern. Dafür sind die Mittel im Haushalt bereitzustellen und ein Regelwerk auszuarbeiten. Im Haushalt 2023 sind überdies Mittel bereitzustellen, um für die Gesundheitsversorgung in Eschenburg und Dietzhölztal weitere Infrastrukturinvestitionen planen und projektieren zu können. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg wird beauftragt, dieses Projekt zusammen mit der Gemeinde Dietzhölztal zu planen und zu verwirklichen. Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg bleibt es unbenommen, mit dem Landarztnetz weiterhin zu kooperieren.“
Dieser Antrag wird als weitergehender Antrag zur Beschlussfassung gestellt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Suche nach neuen Ärztinnen und Ärzten für Eschenburg mit Medizinstipendien zu fördern. Dafür sind die Mittel im Haushalt bereitzustellen und ein Regelwerk auszuarbeiten. Im Haushalt 2023 sind überdies Mittel bereitzustellen, um für die Gesundheitsversorgung in Eschenburg und Dietzhölztal weitere Infrastrukturinvestitionen planen und projektieren zu können. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg wird beauftragt, dieses Projekt zusammen mit der Gemeinde Dietzhölztal zu planen und zu verwirklichen. Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg bleibt es unbenommen, mit dem Landarztnetz weiterhin zu kooperieren.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Flächennutzungsplan-Änderung „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und derBehörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
Auf der Fläche soll eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden. Investor - Westerwald-Bio GmbH, Rother Straße 17, 35713 Eschenburg.
Agri-PV-Anlagen zeichnen sich durch die mögliche Doppelnutzung „Landwirtschaft/PV-Anlage“ aus, da sie entweder in Senkrechtaufstellung oder mit einem hohen Abstand zur Geländeoberfläche errichtet werden.
Die vorgesehene Anlage ist in Senkrechtaufstellung vorgesehen und schränkt somit die seit vielen Jahren vorhandene Nutzung „Freiland-Hühneranlage“ nicht ein.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind für den Geltungsbereich eine landwirtschaftliche Fläche sowie eine Ausgleichsfläche dargestellt.
Da es sich bei der Photovoltaikanlage um keine Baumaßnahme handelt, die gemäß § 35 BauGB im Außenbereich zulässig ist, muss eine Flächennutzungsplan-Änderung mit Ausweisung einer Sonderbaufläche „Agri-Photovoltaik“ durchgeführt werden.
Die Bauleitplanung muss im 2-stufigen Bauleitplanverfahren bearbeitet werden. Im ersten Verfahrensschritt sind daher die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Die eingehenden Stellungnahmen mit Anregungen sind abzuwägen und anschließend kann die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Als Grundlage für die Bauleitplanung muss ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschließlich Erhebung von Flora und Fauna erstellt werden. Die Bestandsaufnahmen wurden in der Vegetationsperiode 2022 durchgeführt. Wesentliche Einschränkungen ergeben sich aufgrund der Bestandsaufnahmen nicht.
Die Ergebnisse der ökologischen Erhebungen werden vor der öffentlichen Auslegung in die Planung eingearbeitet.
Aus jetziger Sicht sind keine Ausgleichsflächen erforderlich.
Der Gemeinde entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten, da diese vom Eigentümer/Antragsteller übernommen werden. Der Antragsteller des Projektes ist die Westerwald-Bio GmbH, Rother Straße 17, 35713 Eschenburg-Roth.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Sitzungsteilnehmer betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
| a) | Die Gemeindevertretung beschließt für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegen, siehe nachstehender Geltungsbereich und siehe Anlage, die Änderung des Flächennutzungsplanes. |
| b) | Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. |
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Es finden zu a) und b) jeweils separate Abstimmungen mit dem obigen Ergebnis statt.
| 9. | Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und derBehörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
Auf der Fläche soll eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden. Investor - Westerwald-Bio GmbH, Rother Straße 17, 35713 Eschenburg.
Agri-PV-Anlagen zeichnen sich durch die mögliche Doppelnutzung „Landwirtschaft/PV-Anlage“ aus, da sie entweder in Senkrechtaufstellung oder mit einem hohen Abstand zur Geländeoberfläche errichtet werden.
Die vorgesehene Anlage ist in Senkrechtaufstellung vorgesehen und schränkt somit die seit vielen Jahren vorhandene Nutzung „Freiland-Hühneranlage“ nicht ein.
Da es sich bei der Photovoltaikanlage um keine Baumaßnahme handelt, die gemäß § 35 BauGB im Außenbereich zulässig ist, muss ein Bebauungsplan mit Festsetzung eines Sondergebietes „Agri-Photovoltaik“ aufgestellt werden.
Die Bauleitplanung muss im 2-stufigen Bauleitplanverfahren bearbeitet werden. Im ersten Verfahrensschritt sind daher die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Die eingehenden Stellungnahmen mit Anregungen sind abzuwägen und anschließend kann die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Als Grundlage für die Bauleitplanung muss ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschließlich Erhebung von Flora und Fauna erstellt werden. Die Bestandsaufnahmen wurden in der Vegetationsperiode 2022 durchgeführt. Wesentliche Einschränkungen ergeben sich aufgrund der Bestandsaufnahmen nicht.
Die Ergebnisse der ökologischen Erhebungen werden vor der öffentlichen Auslegung in die Planung eingearbeitet.
Aus jetziger Sicht sind keine Ausgleichsflächen erforderlich.
Der Gemeinde entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten, da diese vom Eigentümer/Antragsteller übernommen werden. Der Antragsteller des Projektes ist die Westerwald-Bio GmbH, Rother Straße 17, 35713 Eschenburg-Roth.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Sitzungsteilnehmer betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
| a) | Die Gemeindevertretung beschließt für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegen, siehe nachstehender Geltungsbereich und siehe Anlage, die Aufstellung eines Bebauungsplanes. |
b) Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Es finden zu a) und b) jeweils separate Abstimmungen mit dem obigen Ergebnis statt.
| 10. | Abschluss Erbbaupachtvertrag Kita Simmersbach |
Die ev. Kirche beabsichtigt, sich in den nächsten Jahren von sämtlichen Kindergartengebäuden, die im Eigentum der Kirche stehen, zu trennen. Der Gemeindevorstand wurde darüber am 19.07.2021 informiert. Für uns bedeutet dies, dass die Kirchengemeinde die Gebäude der Kita Simmersbach und der Kita in Hirzenhain an die Gemeinde übergeben möchte. Vorgesehen ist, dass die Gemeinde mit einem Erbbaupachtvertrag - Laufzeit über 75 Jahre - das Gebäude übernimmt. Für die Kita Simmersbach ist dies dringlich, weil erhebliche Sanierungsarbeiten anstehen, die im kommenden Jahr begonnen und in den Jahre 2024 und 2025 fortgeführt werden sollen.
Die Kirchengemeinde hat der Gemeinde Eschenburg einen mit der Kirchenaufsicht abgestimmten Erbbauvertrag zur Prüfung zukommen lassen. Dieser Vertrag wurde geprüft und es besteht nur ein Einwand gegen den Abschluss des Vertrages.
Neben dem eigentlichen Grundstück der Kindertagesstätte, Flurstück 775, wurde auch das Flurstück 774, Bauland, Spielplatz Immenweg, in den Vertrag aufgenommen. Ein Erbbaurecht kann nur auf selbständig im Grundbuch eingetragene Grundstücke eingetragen werden. Das Spielplatzgrundstück und auch das Grundstück der Kindertagesstätte sind eigenständige selbständige Grundstücke. Dies bedeutet, dass im Falle einer Erbbaubestellung beide Grundstücke zusammengelegt werden müssten.
Das Spielplatzgrundstück Flurstück 774 wurde jedoch von der Gemeinde Eschenburg am 13. Juli 1983 angepachtet. Im Pachtvertrag gestattet die Verpächterin (Ev. Kirchengemeinde) der Gemeinde auf dem gepachteten Grundstück einen Spielplatz zu errichten. Dieser von der Kirchenaufsicht genehmigte Vertrag ist bis heute gültig. Aus diesem Grund sollte die Parzelle 774 aus dem Erbbauvertrag genommen werden.
Die Kirche setzt gemäß § 22 Abs. 1 des Vertrages den Erbbauzins aus, wenn das Grundstück als Kindertagesstätte, in der Trägerschaft der Kirche, genutzt wird.
Der Vertrag soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Um den Kita Standort Simmersbach dauerhaft zu sichern und die notwendigen Sanierungsarbeiten 2023 beginnen zu können, sollte der Vertrag abgeschlossen werden.
Der Abschluss von Erbbaupachtverträgen wurde in § 1 der Hauptsatzung auf den Gemeindevorstand übertragen, wenn die Verträge nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Übernahme der Kita ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil es sich um die Übernahme eines Gebäudes mit Sanierungsbedarf handelt. Daher ist eine Beschlussfassung in der Gemeindevertretung über den Bau- und Umweltausschuss herbeizuführen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Kultur- und Sozialausschusses beschließt die Gemeindevertretung, den Erbbaupachtvertrag mit der Evangelischen Kirchengemeinde Simmersbach über das Grundstück in der Gemarkung Simmersbach, Flur 2, Flurstück 775/0, abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 11. | Grundstück Feuerwehrgerätehaus Simmersbach, Obere Lenzstraße |
In der Sitzung des Gemeindevorstandes am 19.09.22 und des Bau- und Umweltausschusses am 28.09.222 wurde über den Erwerb des Betriebsgeländes der Firma Karl Hermann Theis OHG, Obere Lenzstraße 2, Grundstücke Gemarkung Simmersbach Flur 1 Flurstücke 84, 114/1 und 116 beraten.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 der Hauptsatzung liegt dieser Grunderwerb, sowohl von der Wertgrenze als auch von der grundsätzlichen Bedeutung, in der Zuständigkeit der Gemeindevertretung.
Das Flurstück 84 wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses nicht benötigt. Die Eigentümer möchten die Flächen der Firma aber vollständig veräußern. Die Gemeinde würde diese erwerben und später als Bauland verkaufen.
Damit der Gemeindevorstand handeln kann, wird von der Gemeindevertretung ein Beschluss benötigt, der den Gemeindevorstand ermächtigt, die nötigen Verträge abzuschließen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Grundstücke, Simmersbach Flur 1 Flurstück 84, 114/1 und 116 für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses durch einen notariellen Vorvertrag mit Auflassungsvormerkung zu sichern, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Der Grundstückskaufvertrag kann vom Gemeindevorstand abgeschlossen werden, wenn die notwendigen Prüfungen ergeben haben, dass das Grundstück für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses geeignet ist.
Das Flurstück 84 wird für das Feuerwehrgerätehaus nicht benötigt, wird aber zur späteren Ausweisung von Bauland miterworben.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 12. | Friedhofsgebührensatzung |
Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung ist für das Jahr 2023 geändert.
Die Gebührensätze wurden gemäß Haushaltssicherungskonzept neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe auch für die Zukunft zu gewährleisten. Auf die Erläuterungen zur Kalkulation wird verwiesen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die dem Originalprotokoll beigefügte Neufassung der Friedhofsgebührensatzung.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 13. | Entwässerungssatzung - Abwassergebühren 2023 + 2024 |
Am 06.10.2022 hat die Gemeindevertretung Eschenburg die neuen Gebührensätze für die Bereiche Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) und Trinkwasser (Grund- und Verbrauchsgebühr) beschlossen.
Unter Berücksichtigung der neuen, beschlossenen Gebührensätze wurde der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke für das Jahr 2023 aufgestellt. Wie aus dem Vorbericht zu ersehen, würde der Wirtschaftsplan mit einem negativen Jahresergebnis von 289.200,00 € abschließen. Das Jahresergebnis setzt sich zusammen aus -303.100 € (Betriebszweig Abwasser) und + 13.900 € (Betriebszweig Trinkwasser).
Im Betriebszweig Trinkwasser kann also mit den neuen Gebührensätzen ein positives Ergebnis erreicht werden; dies trotz Erhöhung der Umlage des Trinkwasserbeschaffungsverbandes (+20.500 €) und Erhöhung des Wasserpreises von 0,52 € auf 0,54 € des Trinkwasserbeschaffungsverbandes.
Im Abwasserbereich errechnet sich im Gegensatz zu den letzten Jahren erstmals ein deutliches negatives Jahresergebnis.
Es zeigt sich, dass die im Haushaltsplan 2023 des AV Obere Dietzhölze angeforderten Umlagen für 2023 und 2024 ebenso wie die gemäß Wirtschaftsplan 2023 des AV Perfgebiet-Bad Laasphe angeforderten Umlagen für die Jahre 2023 und 2024 von denen noch im Frühjahr geltenden Umlagebeiträgen abweichen.
In Zahlen ausgedrückt wird aktuell für 2023 ein Mehr von 167.000 € und für das Jahr 2024 ein mehr von 373.000 € als Umlage durch die beiden Verbände angefordert.
Ein Wirtschaftsplan mit einem solchen negativen Jahresergebnis wird von der Kommunalaufsicht des Lahn-Dill-Kreis nicht genehmigt werden, zudem haben sich die Voraussetzungen für eine Gebührenkalkulation deutlich geändert und man kann von den im Sommer errechneten und am 06.10.2022 beschlossenen Gebührensätzen nicht mehr von kostendeckenden Gebühren sprechen.
Die steigenden Umlagen der Abwasserverbände sind für das Ansteigen der Aufwendungen im Abwasserbereich verantwortlich. Die Gemeindewerke haben trotz massiver Preissteigerungen ihre Aufwendungen auf dem Niveau der Vorjahre gehalten.
Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwaltsbüro Rösch wurden wir darauf hingewiesen, dass sich wegen einer solch gravierenden Erhöhung der angeforderten Umlagen die Voraussetzungen für eine Kalkulation so geändert haben, dass eine Nachberechnung (Überrechnung) der Gebührenkalkulation aus dem Sommer erforderlich wird. Er empfiehlt aus rechtlichen Gründen eine Nachberechnung der Gebührenkalkulation zu beauftragen und die angepassten Gebührensätze den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen.
Die Betriebsleitung hat am 03.11.2022 das Büro Rösch mit der Überrechnung der Abwassergebühr (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) beauftragt.
Mit Datum vom 07.11.2022 hat das Büro Rösch die geänderten, kostendeckenden Gebührensätze vorgelegt.
Für den Kalkulationsraum 2023-2024 ergeben sich daraus folgende, neue Gebührensätze:
| Schmutzwassergebühr: | 2,96 €/m³ |
| Niederschlagswassergebühr: | 0,51 €/m² |
Im Vergleich zu den aktuellen Gebührensätzen ist das ein Plus von 0,67 € (Schmutzwasser) und 0,01 (Niederschlagswasser).
Im Vergleich zu den im Oktober beschlossenen Gebührensätzen ist das ein Plus von 0,42 € (Schmutzwasser) und ein Plus von 0,07 € (Niederschlagswasser).
Aus dem Abwasserverband ist in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.10.2022 erklärt worden: „Haushalt 2023 unter Druck: Die Klärschlammvererdung hat uns über Jahre viel Geld und Zeit gespart - im nächsten Haushalt wird sie das Ergebnis mit rd. 500.000 € belasten, weil dieser Aufwand bei aller Vorsicht so nicht vorhersehbar war. Die Räumung der Beete war beim Bau der Anlage 2008 für 2014 vorgesehen, durch effiziente Beschickung konnte die Leerung herausgezögert werden und war ab 2027 geplant. Die Kosten sind demnach im nächsten Bauprogramm eingeplant. Die geänderten Vorschriften und deren Folgen für die Planung von „Abwasser 4.0“ hat die vorzeitige Leerung des ersten Beetes erfordert. Die geschaffene Rücklage reicht nicht aus. Die für 2023 nötige Leerung des zweiten Beetes wird den Haushalt mit der halben Million Euro belasten. Die Behörden in Hessen bleiben der wesentliche Unsicherheitsfaktor: Konnte der zur Erde gewordene Klärschlamm in diesem Jahr noch in die Rekultivierung einer Deponie gefahren werden, ist der Entsorgungsweg derweil vom RP Kassel untersagt worden. Ob das Beet 3 im Jahr 2024 geräumt werden muss oder bis zum kommenden Bauprogramm so weiter betrieben werden kann, wird die Bedarfsplanung zeigen, welche in Zusammenarbeit mit dem Ingenieur-Büro Siekmann + Partner aktuell ausgearbeitet wird.“ Auf Seite 14 des am 16.10.2022 eingebrachten Haushaltsplan-Vorberichts hat der Abwasserverband die „Mehrkosten bei der Klärschlammvererdung“ erklärt.
Die geänderten Gebühren sind in einer neuen Entwässerungssatzung zu beschließen.
Beschluss:
Auf Empfehlung der Betriebskommission, des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung, die Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung vom 06.10.2022 aufzuheben.
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung die neuen, überrechneten Gebührensätze im Bereich der Abwasserbeseitigung für die Jahre 2023 und 2024 und beschließt, die §§ 24 und 26 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg (EWS) gem. der Vorlage zum 01.01.2023 zu ändern. Die Änderungssatzung ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 14. | Wirtschaftsplan Gemeindewerke 2023 | VL-420/2022 |
Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Eschenburg für das Wirtschaftsjahr 2023 wird nachstehend festgesetzt.
Kreditaufnahme
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 300.000 € festgesetzt.
Stellenübersicht
Es gilt die beigefügte Stellenübersicht.
Beschluss:
Auf Empfehlung der Betriebskommission, des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung den Wirtschaftsplan 2023.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 15. | Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses § 112b HGO |
Gemeinden waren gemäß § 112 a HGO grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dies bedeutet, dass z. B. die Ergebnisrechnung und die Bilanz der Gemeinde mit den Ergebnisrechnungen und Bilanzen der Sondervermögen (Gemeindewerken) oder Zweckverbänden zu einer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung zusammenzufassen sind.
Der erste Gesamtabschluss wäre zum 31.12.2021 aufzustellen. Allerdings sind nur Beteiligungen in den Gesamtabschluss einzubeziehen, an denen die Gemeinde eine Mehrheit oder einen Anteil zwischen 20 % und 50 % hat, wenn dieser wesentlich ist.
Für die Gemeinde wäre ein Gesamtabschluss mit dem Zweckverband Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal, den Gemeindewerken und dem Abwasserverband Obere Dietzhölze aufzustellen. Die anderen Verbände liegen unterhalb der Beteiligungsquote von 20 %.
Allerdings hat der Gesetzgeber Gemeinden, die kleiner als 20.000 Einwohner sind, gemäß § 112b HGO von dieser Pflicht befreit. Dafür ist ein Beteiligungsbericht aufzustellen.
Der Verzicht auf den Gesamtabschluss ist, gemäß § 112b Abs. 3 HGO, von der Gemeindevertretung zu beschließen. Die Kommunalaufsicht hat darum gebeten, diesen Beschluss zeitnah zu fassen.
Ein Gesamtabschluss liefert zwar ein umfassendes Bild über die Lage der Gemeinde, weil, zumindest die wesentlichen Gliederungen, einbezogen werden allerdings spricht folgendes gegen die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Der Gesamtabschluss kann endgültig erst dann aufgestellt werden, wenn die geprüften Jahresabschlüsse der Gemeinde und der Gliederungen vorliegen. Bis dahin wäre der Abschluss vorläufig. Die Gemeinde wird Ende 2022 einen geprüften Jahresabschluss für 2015 haben. Die Gemeindewerke bis 2021 und die Verbände erst bis 2011.
Bis die Gemeinde und die Verbände aktuelle, geprüfte Abschlüsse vorliegen haben, werden noch mehrere Jahre vergehen. Dies bedeutet, dass der erste geprüfte Gesamtabschluss für 2021 voraussichtlich erst Ende des Jahrzehnts vorliegen wird. Die Aussagekraft ist dann eher dürftig.
Dafür lohnt weder der Aufwand noch die hohen Kosten für die Prüfung des Gesamtabschlusses. Für eine Kurzprüfung eines Jahresabschlusses zahlen wir zwischen 6.000 € - 8.000 € eine Vollprüfung kostet ca. 20.000 €.
Daher sollte die Gemeinde auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses verzichten, bis zeitnahe Abschlüsse aufgestellt und durch die Revision geprüft werden können (Die Revision kommt jetzt schon nicht mit den Prüfungen hinterher).
Bis dahin sollten Beteiligungsberichte, die um Angaben zum Vermögen, Schulden, Liquidität ergänzt werden, ausreichend sein, um einen guten Überblick über die Gemeinde und die Gliederungen zu liefern.
Dabei werden dann aber auch alle Gliederungen einbezogen. Also auch der Abwasserverband Perfgebiet Bad Laasphe und der Wasserbeschaffungsverband Dillkreis Süd. Diese Berichte müssen nicht geprüft werden und können zeitnah vorgelegt werden.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung, auf die Aufstellung der Gesamtabschlüsse ab dem 31.12.2021 gemäß § 112b Abs. 3 HGO zu verzichten.
Sobald aktuelle, geprüfte Jahresabschlüsse der Gemeinde und der Verbände vorliegen, ist erneut über die Aufstellung von Gesamtabschlüssen zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 16. | Nachtragshaushalt 2022 |
1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am xx.xx.xxxx folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 1.110.000 € aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 1.411.000 € aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 550.000 EUR um 165.000 EUR vermindert und damit auf 385.000 EUR neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
§ 8 wird nicht geändert
Der Nachtragshaushalt beinhaltet einen Änderungsantrag des Gemeindevorstandes. Mit diesem Änderungsantrag werden die Haushaltsmittel für die Dorfmitte Eibelshausen um 115.000 € erhöht. Die Gründe für die Erhöhung lagen den Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.
Von Seiten der Ortsbeiräte wurden keine Änderungen zum Nachtragshaushalt beantragt. Die Ausschüsse hatten am Nachtragshaushalt ebenfalls keine Änderungen vorgenommen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2022.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 17. | Haushalt 2023 |
|
| a) Investitionsprogramm |
|
| b) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 |
Die nachstehende Haushaltssatzung beinhaltet die Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2022.
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -20.930.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 20.800.000 € |
| mit einem Saldo von | -130.000 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -10.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | € |
| mit einem Saldo von | -10.000 € |
| mit einem Überschuss von | -140.000 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf | 690.000 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 744.500 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.187.500 € |
| mit einem Saldo von | -1.443.000 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.000.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -435.500 € |
| mit einem Saldo von | 564.500 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -188.500 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.450.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am xx.xx.xxxx beschlossene Stellenplan.
§ 8
Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO
§ 98 II Nr. 3 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 5 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 25.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.
§ 98 II Nr. 4 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 50.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.
§ 100 HGO
Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.
§ 12 GemHVO
Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 100.000 € festgelegt.
Deckungsfähigkeit
Mehrerträge der Gewerbesteuer können zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Heimatumlage verwendet werden.
Änderungsvorschläge der Ortsbeiräte liegen nicht vor.
Der Kultur- und Sozialausschuss und der Bau- und Umweltausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Haushaltssatzung 2023 beraten. Die Änderungen wurden durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2022 zusammengefasst und in die Haushaltssatzung übernommen.
Beschluss:
| a) | Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Haupt- und Finanzausschuss, des Kultur- und Sozialausschusses und des Bau- und Umweltausschusses stimmt die Gemeindevertretung dem vorliegenden Investitionsprogramm 2023 - 2026 zu. |
| b) | Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit den Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2022. |
Zu jedem Beschlusspunkt wird ein separater Beschluss mit dem nachfolgenden Abstimmungsergebnis gefasst:
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 18. | Amtseinführung Bürgermeister Konrad | MV-583/2022 |
Da es sich bei Bürgermeister Götz Konrad um eine Wiederwahl als Bürgermeister der Gemeinde Eschenburg handelt, erfolgt lediglich die Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den I. Beigeordneten Jürgen Krüll. Somit führt Bürgermeister Konrad ab dem 01.01.2023 für weitere 6 Jahre die Amtsgeschäfte als Bürgermeister der Gemeinde Eschenburg.
Im Anschluss daran bedankt sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung für die Zusammenarbeit im Jahr 2023 innerhalb der Gremien und mit der Verwaltung und wünscht allen Anwesenden gesegnete Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2023.
Ende der Sitzung: 19:45 Uhr
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |
| Hans-Otto Hermann | Rainer Deutsch |
zur Sitzung der Gemeindevertretung
am 15.12.2022
1. Bis 31.03.2023 Gratis-Glasfaseranschluss buchbar: Die ersten Haushalte haben bereits „Lichtgeschwindigkeit“ in Betrieb genommen. Noch bis 31.03.2023 können Gratis-Glasfaseranschlüsse bei der Telekom gebucht werden. Während der Bau der Strecken und Gehäuse weitestgehend abgeschlossen ist, sind die Kolonnen bei den Hausanschlüssen an der Arbeit. Schon im Frühjahr hatten die Planer der Telekom das Bauamt der Gemeinde gelobt: „Wenn das so weiter geht mit der Zuarbeit und Zusammenarbeit, sind wir bis Weihnachten fertig.“ Und die Voraussetzungen, um fast 5.000 Häuser und Unternehmen ans Glasfasernetz anschließen zu können, sind nun geschaffen. Die Arbeiten bis fast an jedes Haus und jede Firma werden auch im neuen Jahr abgearbeitet, sobald sich Interessenten bei ihrem Dienstanbieter melden. Die Telekom als erster Nutzer des für alle Anbieter offenen Netzes wirbt bis Ende März mit dem Gratis-Hausanschluss. Mehr Informationen zur Verfügbarkeit und den Tarifen der Telekom:
Telekom Partner expert klein Dillenburg, Herwigstr. 30, 35683 Dillenburg
Telekom Shop Dillenburg, Hauptstr. 90, 35683 Dillenburg
Radio Weller, Hauptstr. 101, 35745 Herborn
www.telekom.de/glasfaser
0800 22 66100
2. Eschenburg hilft…Neue Adresse hilfe@eschenburg.de: Nach einer ersten Zuweisung von zehn Personen leben in der Gemeinde Eschenburg 199 Flüchtlinge. Der Lahn-Dill-Kreis koordiniert mit seinen Ankunftszentren und Großunterkünften, aber in den Städten und Gemeinde werden weiterhin Wohnungen und Häuser gesucht, um Flüchtlinge - vor allem aus der Ukraine - unterzubringen. Die Gemeinde sucht Wohnraum und brauchbare Möbel. Für Angebote haben wir eine neue E-Mail-Adresse hilfe@eschenburg.de eingerichtet. Unter www.eschenburg.de/hilft gibt es weitere Informationen im Internet.
3. Ratenzahlung auch für Erschließungsbeitrag möglich machen: Eine Ratenzahlung über 20 Jahre ermöglicht das Landesrecht für Straßenbeiträgen für die grundhafte Erneuerung. Die meist höheren Erschließungsbeiträge, die für die erstmalige Herstellung von Straßen fällig werden, unterstehen dem Bundesrecht und haben kein automatisches Recht auf Ratenzahlung. Der Gemeindevorstand möchte bei künftigen Erschließungsbeitragsabrechnungen den Anliegern auch die Ratenzahlung über 20 Jahre mit einer Verzinsung wie beim Straßenbeitrag ermöglichen. Als erster Fall gilt hierbei der Teil „Obere Lenzstraße“, für dessen Endausbau nun 13,56 Euro Erschließungsbeitrag je m² Veranlagungsfläche anstehen. In die Erschließungsbeitragssatzung ist diese neue Ratenzahlungs-Regelung noch aufzunehmen.
4. Rathaus öffnet am 2. Januar wieder: Während der Feiertage und „zwischen den Jahren“ (24. Dezember bis 1. Januar) ist das Rathaus geschlossen. Telefonischer Notdienst für dringende Fälle: Einwohnermeldeamt (09:00 - 12:00 Uhr) 02774 / 915-225, Standesamt 02774 915-221. Die Zulassungsstelle ist bis einschließlich 02.01.2023 geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde in Herborn-Burg. Ab 02.01.2023 ist das Rathaus, mit Ausnahme der Zulassungsstelle, wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
5. Für Energiesprechstunde am 2. Januar anmelden: Interessenten für die kostenlose Energie-Beratung der Verbraucherzentrale sollten sich rasch anmelden. Die nächste „Energiesprechstunde“ ist am 2. Januar. Für die „Energiesprechstunde“ im Rathaus laufen die Anmeldungen telefonisch über die Rathaus-Zentrale (02774) 915-0 während der Dienstzeiten. Die „Energiesprechstunde“ im Rathaus findet jeden ersten Montag im Monat ab 14 Uhr statt und wird von der Verbraucherzentrale Hessen kostenlos angeboten. Ratsuchende erhalten Tipps zum Sanieren und Energiesparen sowie Informationen zur Bestandssanierung, Heiztechnik, Regenerativen Energien und Fördermöglichkeiten. Neben der monatlichen Energiesprechstunde im Eschenburger Rathaus gibt auch die Möglichkeit, Energieberater Bernd Schütz für einen Vor-Ort-Termin zu buchen. Einen Vor-Ort-Termin macht man direkt mit Bernd Schütz aus. Der Bauingenieur ist erreichbar per E-Mail an ibwbautechnik@web.de, Telefon (02774) 921843 sowie mobil (0152) 09832874. Eine Energieberatung zuhause kostet eine Gebühr von 30 €. Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Aktivitäten der Gemeinde Eschenburg sind unter www.endlich-energie.de im Netz.
6. Fahrplan für die Zukunft: Die Kommission „Zukunft“ hat ihre Arbeit begonnen. In der ersten Sitzung am 28.11.2022 wurden Arbeitsweise und -grundlagen ebenso abgestimmt wie die Ziele der Zusammenarbeit rund um die Themen Umwelt, Natur, Nachhaltigkeit, Bauen, Verkehr und Klimaschutz. Ein „Fahrplan“ für Themen und Gesprächspartner soll noch in diesem Jahr aufgestellt und dann abgearbeitet werden, haben sich Katrin Schwehn, Peter Hermann, Jannis Steinle, Collin Wilczek und Jacob Manderbach vorgenommen.
7. Viel Bürgerbeteiligung für „Mehr Spielplätze“: Die Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses sind dankbar für eine große Resonanz: Auf die Umfrage „Was wünschen wir uns für die Spielplätze in Eschenburg?“ gab es 101 Einsendung, die in einer Wortwolke die wichtigen Begriffe zeigen. Zudem kamen über die Adresse zukunft@eschenburg.de bis zur Sitzung mehr als 40 Mails mit einzelnen Ideen und ganzen Ausarbeitungen. Das Sammeln von Ideen und Suchen nach Partnern geht weiter, war sich der Ausschuss einig. Neben einem Konzept für die bereits bestehenden 25 Spiel- und Bolzplätze der Gemeinde sollen weitere Attraktionen geschaffen werden. Themen wie Wasserspielplatz, Klettern und Mountainbike tauchten bei der Umfrage auf und sollen nun weiterbearbeitet werden. Über den aktuellen Stand der Dinge und weiteren Mitwirkungs-Möglichkeiten wird die Seite www.eschenburg.de/spielplatz im neuen Jahr informieren.
8. Unterstützung für Sozialarbeit: Mit 700 € wird die Sozialarbeit an der Budenbergschule in Haiger unterstützt. Gemäß Vereinbarung gibt es 50 € pro Schüler aus Eschenburg, der dort betreut wird.
9. Planung der Kita „Neue Mitte“ begonnen: Mit der JFP Fischer Projekt GmbH ist die Planung für den Bau der neuen viergruppigen Kita begonnen worden. Der Investor will auch den angrenzenden „Nassauer Hof“ im Ensemble entwickeln.
10. Diakonie und Gastronomie neue Kombination: Nachdem der interessierte Caterer abgesprungen ist, verlaufen Gespräche mit den Gremien der Diakoniestation positiv für eine neue Nutzung im „Nassauer Hof“. Die Diakoniestation möchte nun dort ihre zweite Tagespflege einrichten und zugleich mit einer Küche betreiben und zu einem Begegnungszentrum ausbauen. Bei der Küche wird sowohl an die Kitas der Gemeinde wie auch Mittagstisch für Senioren und „Essen auf Rädern“ zu denken sein.
11. Zweite Tagespflege mit Senioren-WG: Die Diakonie Bethanien aus Solingen, die das Altenheim in Ewersbach mitsamt einer Tagespflege betreibt, will in der Hauptstraße in Eibelshausen eine zweite Tagespflege bauen und betreiben. In dem neuen Gebäude sollen auch eine Senioren-WG und weitere Senioren-Wohnungen untergebracht sein, die „Pflege rund um die Uhr“ in Rufweite haben.
12. Nachfrage nach Landarztnetz: Projektierer fragen gezielt nach dem Landarztnetz als Partner. Die Landarztnetz GmbH hat neben den Kliniken des Kreises nun den Ärzte-Verein ANR als Gesellschafter. Das Arztnetz ANR möchte im nördlichen Lahn-Dill-Kreis zur Heimbetreuung und für Hausbesuche verstärkt „NäPas“ (Nichtärztliche Praxisassistentinnen) einsetzen. Das Landarztnetz kann zudem mit der Ansiedlungsförderung der KV Hessen verstärkt für Zusammenarbeit werben.
13. Walter Jank Ehrenbürger in seiner Geburtsstadt: Unsere Partnerstadt Bečov nad Teplou hat unseren Altbürgermeister zum Ehrenbürger ernannt. Am 05.01.1944 in Petschau geboren und nach dem Krieg von dort vertrieben, hat sich Jank um die Aussöhnung und eine Partnerschaft bemüht. Die Ehrung überraschte, als er mit einer Delegation aus Eschenburg unseren Besuch dort vorbereitete. Vom 28. April bis 1. Mai will eine Gruppe aus Eschenburg in die Partnerstadt fahren. Vom 31. Mai bis 7. Juni ist die Holderbergschule dort zu Gast.
14. Vereinsförderung: 2.500 € gibt es an Zuschüssen für Vereine in Eschenburg, die kulturell und gemeinnützig tätig sind. Das sind pauschal 100 € je Verein, wie unsere Förderrichtlinie vorsieht.
15. Starke Jugendarbeit: Insgesamt 7.380 € sind an Zuschüssen der Gemeinde Eschenburg für Jugendarbeit ausgezahlt worden (5 € für jedes jugendliche Mitglied). Dafür wurden zuvor Anträge von 16 Vereinen gestellt. Die stärkste Jugendarbeit haben demnach TV Eibelshausen (244 Jugendliche), JFV (261) und TSV Hirzenhain (257).
16. Förderung von Fahrten forcieren: Zusammen 2.940 € gab es an Zuschüsse für sieben Fahrten, Lager und Freizeiten. Klassenfahrten und Konfirmandenfreizeiten können gemäß Richtlinie nicht gefördert werden. Der Vorstand empfiehlt, die Fahrten-Förderung zu forcieren und den Satz von 2 € pro Teilnehmer und Tag zu erhöhen.
17. Aufholen nach Corona: Für das Förderprogramm werden wir im Januar eine Richtlinie erarbeiten. Aktionen hierfür müssen bis 30.06.2023 abgeschlossen sein.
Der aktuelle Abschnitt der Neugestaltung im Ortskern ist noch nicht fertig, gilt aber als gelungen und wird angenommen - nur sind bereits jetzt Mehrkosten erkennbar. Der Auftrag ist zum Angebotspreis von 323.500 € erteilt worden. Mit der 4. Abschlagsrechnung liegt die aktuelle Abrechnungssumme bereits 40.000 € über dem Angebotspreis. Laut Planungsbüro stehen insgesamt Mehrkosten von rund 115.000 € an. Die Gründe hierfür sind im Detail nachzuweisen. Im Nachtragshaushalt wird die Summe um den kalkulierten Betrag erhöht. Es werden noch das Geländer an der Dietzhölze, Fahrradständer und Ruhebänke montiert. Treppenabgang und Plattform zur Dietzhölze sowie Parkplatzmarkierungen kommen im kommenden Jahr.
Die Erweiterung des Gewerbegebiets Rommelsberg ist auf Eis gelegt. Der Grunderwerb wird mit notariellen Kaufangeboten gesichert, der Kaufpreis wird fällig nach erfolgreichem Bauleitplanverfahren, geplant wird erst bei 100 % Flächenverfügbarkeit - so sieht es die Bauland-Richtlinie der Gemeinde Eschenburg vor. Hier wollten Grundstückseigentümer den vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenwert von 7 € pro Quadratmeter jetzt schon ausgezahlt haben, was in der Richtlinie nicht vorgesehen ist, oder waren mit dem ermittelten Bodenwert nicht einverstanden. Die Grundstücksverhandlungen werden deshalb eingestellt und die Erweiterung des Gewerbegebiets Heerfeld wird geplant.
Mit dem neuen Vorstand des SV Eibelshausen verlaufen die Gespräche über eine gemeinsame Nutzung und Sanierung des Holderbergstadions positiv. Mit den Leichtathleten des LC Diabü Eschenburg wird im Januar gesprochen.
Zur geplanten Nutzungsänderung einer Gewerbe-Immobilie in der Eiershäuser Straße zu einer Spielhalle hatten sich Vorstand und Verwaltung in ihrer Stellungnahme dagegen ausgesprochen, weil in der Nähe eine Religionsgemeinschaft Jugendarbeit betreibt. Das Bauamt des Lahn-Dill-Kreises sieht hierin aber keine ausreichenden Gründe für eine Ablehnung des Antrags.
An der nördlichen Grenze des Friedhofsgeländes soll noch in diesem Jahr die Hecke durch einen Stabgitterzaun ersetzt werden.
Die Sanierungsarbeiten im DGH werden in diesem Jahr voraussichtlich nicht ganz fertig. Die Anstreicher- und Tapezierarbeiten sind soweit abgeschlossen. Die Bodenverlegung ist fertig. In dieser Woche werden die Innentüren eingebaut sowie die neue Abhangdecke im Saal montiert. Aktuell werden noch Elektroarbeiten (Montage Leuchten, Steckdosen, Schalter, Arbeiten Verteilerschrank) umgesetzt.
In der Straße „Unterm Klein Loh“ sind die abschließenden Asphaltarbeiten wie geplant umgesetzt werden. Bis auf die beidseitigen Angleichungsarbeiten ist die Maßnahme abgeschlossen. Die Restarbeiten erfolgen im neuen Jahr.
Wie bereits der Gemeindevertretung am 17.11.2022 berichtet, kann die Planung für den Dorfplatz in Wissenbach vorangehen, nachdem der Ortsbeirat das Platz- und Standkonzept sowie den Raumbedarf für das Lager vereinbarungsgemäß vorgelegt hat. In einem Gespräch im Gemeindevortand konnte auch geklärt werden, warum Parkplätze, Begrünung, Trinkwasserbrunnen zeitgemäß und für eine mögliche Förderung nötig sind.
Für eine Baugebietserweiterung ist vom Gutachterausschuss ein Bodenwert von 24 € ermittelt worden. Die Verhandlungen um die Grundstücke gehen voran, entweder verkaufen oder zu diesem Preis tauschen zu wollen.
Der Straßenbeitrag für den sanierten Teil der „Oberen Lenzstraße“ ist mit 5,36 € günstiger geworden als vorher kalkuliert.
Im Eingangsbereich zum Friedhof wird der neue Stabgitterzaun montiert.
Die WMM-Gruppe (wmm-hotel.de) hat den Bauantrag gestellt für „Hotel LDK“. Im Gewerbegebiet Heerfeld entsteht ein Hotel mit 22 Zimmern in Modularbauweise, das binnen 14 Wochen gebaut werden soll.
Wie im Bauausschuss beraten wird die begonnene Bauleitplanung „Neubau Kindertagesstätte“ als „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ fortgeführt, um Optionen für die Zukunft offen zu halten.
Der Jugendclub möchte seinen Raum im „Alten Rathaus“ umbauen und erneuern mit viel eigenem Engagement. Haushaltsmittel stehen noch keine zur Verfügung und das Projekt ist zunächst genauer zu beschreiben. Aus Bordmitteln wird die Gemeinde zerschlissene Fliesen im Flur erneuern und die Toilette reparieren.
1. Bistro wieder geöffnet: Am 1. Dezember hat Familie Diehl aus Ewersbach das Bistro im Freizeitbad übernommen und will kleine Snacks und Getränke zu familienfreundlichen Preisen anbieten. Geöffnet ist das Bistro dienstags bis freitags täglich von 14:30 bis 19:00 Uhr und am Wochenende von 11 bis 17 Uhr.
2. Gutscheine zum Verschenken: Für eine „Auszeit“ zum Wohlfühlen kann man sich nun auch Geldwertkarten im Schwimmbad in einem dekorativen Umschlag abholen, den man als Präsent zu Weihnachten oder Geburtstagen nutzen kann. Einfach bei der Aufsicht melden oder unter freizeitbad-eschenburg@t-online.de eine E-Mail schreiben. Am Telefon ist das Team im Bad unter der Telefonnummer 02774 71140 zu erreichen.
3. Mehr Förderung fürs Schulschwimmen: Der Main-Kinzig-Kreis macht’s vor und unterstützt das Schulschwimmen mit einer deutlich erhöhten Zuwendung. 11,40 € soll es ab 2023 pro Teilnehmer geben. Dazu einen Sockelbetrag von 100.000 € für jedes der 14 Bäder im Kreis, das fürs Schulschwimmen zur Verfügung steht. Die Zuwendung ist jeweils auf maximal 400.000 € gedeckelt. Die rund 2,6 Mio. € Mehrkosten will der Main-Kinzig-Kreis über die Schulumlage finanzieren, die sich dadurch um 0,5 Prozentpunkte erhöht. Im Lahn-Dill-Kreis wird nun auch darüber nachgedacht, wie die acht Schwimmbäder fürs Schulschwimmen noch besser unterstützt werden. Seit 2018 zahlt der Lahn-Dill-Kreis 4 € pro Teilnehmer fürs Schulschwimmen.